Polizei untersagt Corona-Demonstrationen am Wochenende
Der Großteil der für das Wochenende angemeldeten Corona-Demonstrationen darf nicht stattfinden. Von 17 angemeldeten Kundgebungen hat die Polizei 15 untersagt. Nicht alle der 17 Demonstrationen sind freilich gegen die Corona-Politik gerichtet, so wurde etwa auch eine Kundgebung gegen die umstrittene Novelle zum Universitätsgesetz (UG) verboten.
Begründet wird das mit der Gefährdung des öffentlichen Wohls. Versammlungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Teilnehmer weder Mindestabstand einhalten, noch einen bei Demonstrationen verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz tragen.
Auch für die Demonstrationen am Wochenende wurde befürchtet, dass es zu Gesetzwidrigkeiten in großem Ausmaß kommen wird, hieß es seitens der Polizei. Insgesamt wurden am kommenden Wochenende 17 Demonstrationen angemeldet, die im Zusammenhang mit Corona oder den Maßnahmen der Regierung stehen sowie dazugehörige Gegenkundgebungen. Für den Samstag sind es elf - zehn davon mit Kritik an den Coronamaßnahmen und eine Gegenkundgebung. Diese kleinere Kundgebung darf stattfinden.
Für den Sonntag waren sechs Versammlungen angezeigt - vier von Coronakritikern und zwei von Gegendemonstranten. Erlaubt ist nunmehr eine kleinere Kundgebung am Heldenplatz. Laut Polizei wurde für 30 Personen die Demonstration mit dem Titel "Protest gegen die Unzumutbarkeit der Politik" angemeldet.
Bei einer der Großdemonstrationen am Sonntag wollte auch der ehemalige Innenminister und FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl eine Rede halten. Dieser meldete als Reaktion auf die Absage spontan eine eigene Veranstaltung Sonntagnachmittag auf dem Heldenplatz an unter dem Titel "Demokratie, Freiheit und Grundrechte". Den Veranstaltern der untersagten Demonstrationen sicherte die FPÖ in einer Aussendung ihre "volle Rückendeckung" zu. Die Untersagung sei ein "Skandal, der rein parteipolitisch motiviert ist", kritisierte Generalsekretär Michael Schnedlitz.
Interessenskonflikt
Weil es bei vergangenen Versammlungen zu massiven Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen gekommen ist, wurden die Versammlungen untersagt. So wurde weder der Mindestabstand eingehalten, noch die Tragepflicht eines Mund-Nasenschutzes bei Demonstrationen. "Teilweise ist das sogar bewusst ignoriert worden", sagte Polizeisprecher Christopher Verhnjak. "Auch an diesem Wochenende war zu warten, dass es wieder zu massiven Verstößen kommen wird", sagt er. "Das Interesse der an öffentlicher Volksgesundheit wiegt schwerer als das Interesse einzelner Veranstalter", betonte der Polizeisprecher.
Die durch die Abhaltung von Großversammlungen herbeigeführte Weiterverbreitung des Virus und die damit entstehenden Gefahren für die Volksgesundheit können ebenso wenig hingenommen werden, wie die dadurch entstehenden Gefahren notwendiger weitergehender Beschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten, betonte die Polizei in einer Aussendung.
Infektionsgefahr
Gesundheitsexpertisen gingen eindeutig davon aus, dass Kontakte ohne Einhaltung des notwendigen Abstands und ohne Tragen von Schutzmasken gerade aufgrund der erhöhten Übertragbarkeit der neuen Covid-19-Virusvarianten in wenigen Tagen zu mehr Folgefällen führen würden als bisher beobachtet, hieß es. Wenn Personen, die das Virus ausscheiden, an Versammlungen teilnehmen ohne den geforderten Abstand einzuhalten und ohne einen Mund-Nasenschutz zu tragen, bestehe vor diesem Hintergrund eine Übertragungsgefahr, die speziell auch aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit von Kontakten die gesamtstaatlichen Bemühungen zur Reduktion der Fallzahlen konterkariert, betonte die Polizei.
Zuletzt war es vor knapp zwei Wochen zu einem umstrittenen Aufmarsch von Gegnern der Corona-Maßnahmen gekommen, dabei hatten tausende Unmaskierte aneinandergedrängt von der Polizei unbehelligt auf der Wiener Ringstraße ihrem Unmut Luft gemacht. Eine Wiederholung soll durch die Untersagung nun verhindert werden. Denn auch die nunmehrigen Demonstrationen wurden breit beworben. Die Landespolizeidirektion Wien ersucht die Bürgerinnen und Bürger, Aufrufen zu derartigen Großversammlungen nicht Folge zu leisten und von einer Teilnahme Abstand zu nehmen.
Konsequenzen
Wird sich nicht daran gehalten, muss mit der Auflösung der Versammlungen gerechnet werden, betonte die Polizei. Das zieht die sofortige Verpflichtung zum Auseinandergehen und ein Verbot des Weiterversammelns nach sich. Verstöße gegen diese versammlungsrechtliche Pflicht können Geldstrafen bis 720 Euro nach sich ziehen. Daneben drohen wegen jeder einzelnen Missachtung des Abstands- oder Mund-Nasenschutz-Gebotes Strafen bis zu 500 Euro, berichtete die Polizei.
Weil es in der Vergangenheit auch in Österreich bereits zu Angriffen auf Journalisten gekommen ist, werden am Wochenende nunmehr entsprechend gekennzeichnete Kontaktbeamte eingesetzt. Sie sollen störende oder rechtswidrige Handlungen gegen Pressemitarbeiter unterbinden.