Kinder erstickt: 32-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt
Am Wiener Straflandesgericht ist am Mittwoch eine Frau, die am 17. Oktober 2020 in ihrer Wohnung in der Donaustadt ihre Töchter im Alter von drei und neun Jahren sowie ihren knapp acht Monate alten Sohn im Schlaf mit einem Kopfpolster erstickt haben soll, zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die mittlerweile 32-Jährige wurde zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Prozess musste zwei Mal durchgeführt werden
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das Ersturteil aus formalen Gründen aufgehoben. Deshalb musste der Prozess neu durchgeführt werden. Auch am Mittwoch zeigte sich die Beschuldigte erneut geständig und gab an: „Ich wollte mit den Kindern in den Himmel gehen.“ Zur Motivlage erklärte die 32-Jährige, sie sei mit ihrer Ehe nicht zufrieden gewesen. „Es gab viel Streit über das Verhalten meines Mannes“, sagte die Beschuldigte über die Beziehung, die zuvor 13 Jahre lang harmonisch verlaufen sei. Die Frau entwickelte Eifersuchtsfantasien. Konkret bildete sie sich ein, der Mann wolle sie durch eine Verwandte ersetzen. Eindeutige Belege dafür konnte die Angeklagte nicht vorbringen. „Ich hatte Angst, dass diese Frau mir meine Kinder wegnimmt.“ Deshalb habe sie ihrem Leben ein Ende setzen und ihre Kinder nicht zurücklassen wollen.
Arrangierte Ehe
Die Nepalesin war 2010 mit einem Studentenvisum nach Österreich gekommen, um eine arrangierte Ehe einzugehen. Aus ihren Plänen, in Wien ein Hochschulstudium fortzusetzen - an der Universität in Kathmandu hatte die Frau Mathematik, Physik und Chemie studiert - wurde nichts, sie wurde gleich zwei Monate später schwanger. Die Ehefrau blieb im Haushalt und kümmerte sich zunächst um ihre Töchter und dann auch um den im Februar 2020 zur Welt gekommenen Buben.
Am 30. September 2020 kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung, bei der sich das Ehepaar gegenseitig Verletzungen zufügte. Der Ehemann wurde von der Polizei weggewiesen und mit einem 14-tägigen Betretungsverbot belegt. Am Tag vor der inkriminierten Tat kehrte er zurück in die Wohnung. Dort wurde er von seiner Ehefrau umgehend verdächtigt, er habe sich währenddessen eine neue Frau gesucht, werde sie verlassen und die drei Kinder mitnehmen. Es setzte neuerlich ein Streit ein, der Mann verließ die Wohnung, um bei einem Freund zu übernachten. Sie habe gedacht, dass ihr eine andere Frau die Kinder wegnimmt und diese schlecht behandeln wird, so die Angeklagte.
"Weil ich die Kinder liebe"
In dieser Situation entwickelte die 32-Jährige laut Staatsanwältin eine fürchterliche Angst, ihre Kinder zu verlieren. Sie habe daher in der Nacht „den Entschluss gefasst, gemeinsam mit ihren Kindern in den Himmel zu gehen“, sagte die Angeklagte. „Ich hatte genug von dieser Welt und hab' niemandem mehr vertraut“, sagte die 32-Jährige. „Ich wollte sterben und hab' an meine Kinder gedacht und wollte sie mitnehmen“, sagte sie. „Warum?“, fragte Richter Christoph Bauer. „Weil ich die Kinder liebe“, meinte die Angeklagte. „Darum töten Sie Ihre Kinder, weil Sie sie lieben, das versteh' ich nicht“, sagte der Vorsitzende des Schwurgerichts. „Ich wollte mit ihnen in den Himmel gehen“, meinte die 32-Jährige erneut. Nachdem sie die Kinder mit dem Polster erstickt hatte, versuchte sie sich das Leben zu nehmen.
Der beigezogene psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann hält die Angeklagte grundsätzlich für zurechnungsfähig, allerdings für „hochgradig selbstmordgefährdet“, wie er in der Verhandlung dargelegte. Nach ihrer Festnahme habe sie Justizwachebeamte gebeten, ihr dabei behilflich zu sein, ihrem Leben ein Ende zu setzen, gab Hofmann an. Sie sei seit ihrer Inhaftierung sofort behandelt worden. Dabei sei eine Depression diagnostiziert worden, wogegen sie nun behandelt werde. „Depression, das war's dann auch“, sagte Hofmann. „Das ist eine erhebliche Erkrankung, aber nicht das schwere Zustandsbild, wo jemand völlig von der Realität entrückt ist.“ Es habe sich nicht um eine Psychose gehandelt, betonte der Sachverständige. Aufgrund der Depression und der negativen Perspektiven in ihrem Leben habe sie die spontane Entscheidung getroffen, diese Tat zu setzen.
Steuerungsfähigkeit durch Krankheit eingeschränkt
Die Frau habe den Unrechtsgehalt ihrer Tat erkannt, allerdings war die Steuerungsfähigkeit durch die Krankheit eingeschränkt, aber nicht aufgehoben, erklärte der Gutachter. Hofmann ist weiters zum Schluss gekommen, dass von der Frau eine „große Gefahr“ ausgeht, die „Tötungsdelikte in zukünftigen familiären Situationen“ bewirken könnte. Aufgrund dessen hat die Anklagebehörde zusätzlich zur Verurteilung eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt (Paragraf 21 Absatz 2 StGB).
Im März war die Frau bereits zu lebenslanger Haft sowie Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Der Richterspruch wurde jedoch aufgehoben, nachdem ihre Anwältin Astrid Wagner Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt hatte. Da die Obfrau der Geschworenen die Fragen, die die Laienrichter bei ihren Beratungen über die Schuldfrage zu beantworten hatten, vor der Verkündung des Wahrspruchs nicht wörtlich verlesen hatte, kam diese Unterlassung einem Nichtigkeitsgrund gleich, der für den OGH zwingend die Aufhebung des Urteils des Schwurgerichts zur Folge hatte.