Chronik/Wien

Bezirkswahlbehörde hat entschieden: Strache darf in Wien wählen

Einen Etappensieg in der Wohnsitz-Causa rund um ihren Spitzenkandidaten Heinz-Christian Strache feiert die Liste HC. Der Grund: Die Bezirkswahlbehörde, die am Montagabend über Berichtigungsanträge im Wählerverzeichnis entschied, bestätigte Straches aktives Wahlrecht in Wien. Mit anderen Worten: Strache darf bei der Wien-Wahl am 11. Oktober seine Stimme abgeben.

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Das könnte auch Einfluss auf die Entscheidung der Stadtwahlbehörde haben, auf die sowohl Straches Anhänger als auch seine Gegner am gespanntesten warten: Ob er zur Kandidatur berechtigt ist. Denn das passive Wahlrecht ergebe sich aus dem aktiven, heißt es aus dem Rathaus.

Ausgangspunkt beider Entscheidungen ist bekanntlich die Frage, ob Straches Lebensmittelpunkt in Wien liegt, sprich: ob er tatsächlich in der Stadt hauptgemeldet ist. Was ja Grundvoraussetzung für die Kandidatur wäre. Die für Wahlen zuständige Magistratsabteilung 62 leitete daher ein Prüfverfahren ein - bei dem nur Strache selbst Parteienstellung hat.

55 Quadratmeter

Der ehemalige Vizekanzler und Ex-FPÖ-Chef behauptet ja, in der 55-Quadratmeter-Wohnung seiner Mutter in Wien-Landstraße hauptgemeldet zu sein, seit diese im März in ein Pflegeheim musste. Seinen Nebenwohnsitz im Klosterneuburger Ortsteil Weidling (NÖ) nütze er dagegen nur am Wochenende, wenn er Zeit mit der Familie verbringe.

Das bezweifelt nicht nur die linke Wiener Kleinpartei Wandel, die mit einer entsprechenden Sachverhaltsdarstellung die ganze Causa ins Rollen brachte. Auch die FPÖ gab an, dass Strache in Klosterneuburg wohne und kündigte eine Wahlanfechtung an, falls Strache in Wien kandidieren dürfe.

Und zuletzt belastete auch Ex-FPÖ- bzw. BZÖ-Politiker Peter Westenthaler seinen einstigen Mitstreiter. Er brachte einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses ein und legte Indizien vor, die Zweifel an Straches Darstellung nähren sollen. Etwa Briefe Straches an Behörden, in denen er noch am 21. Juli seine Adresse in Weidling angab. (Stichtag für die Hauptmeldung punkto Wien-Wahl war der 14. Juli.) Westenthaler stellte strafrechtliche Konsequenzen in Aussicht, "sollte Straches rechtswidrige Kandidatur durchgewinkt werden".

Fall könnte vor Gericht gehen

Mit den Berichtigungsanträgen befasste sich am Montagabend die Bezirkswahlbehörde. Für Team-HC-Generalsekretär Christian Höbart ein Sieg von "Recht und Gerechtigkeit". Strache sei damit "laut rechtlicher Prüfung und Entscheidung der Bezirkswahlbehörde ein Wiener", die "hasserfüllte Vendetta der FPÖ-Nachfolger von HC Strache fulminant gescheitert".

Das Ergebnis sei "vorhersehbar" und "eine politische Entscheidung" gewesen, meint dagegen Peter Westenthaler. Er hätte nun ab Zustellung des Ergebnisses zwei Tage Zeit, Einspruch beim Landesverwaltungsgericht Wien zu erheben. Dieses wiederum muss binnen vier Tagen feststellen, ob der Einspruch berechtigt ist. 

Westenthaler behält sich diesen Schritt vor.