Viele Flussläufe Österreichs sind nun Vogelgrippe-Risikogebiet
Von Matthias Nagl
Über Seuchenbekämpfung hat Österreich im vergangenen Jahr mehr gelernt, als den meisten lieb war. Nun bereitet sich das Land auf die nächste Seuche vor. Bei der Geflügelpest – auch bekannt als Vogelgrippe – handelt es sich allerdings um eine Tierseuche. Mit Montag sind erhebliche Teile des Landes vom Gesundheitsministerium zum Geflügelpest-Risikogebiet ernannt worden.
Die Maßnahme ist eine Folge der zunehmenden Ausbreitung der Tierkrankheit in Europa. Vor gut zwei Wochen wurde in Passau an der bayerisch-oberösterreichischen Grenze das Virus bei Wildenten nachgewiesen. Schon zuvor gab es in Nordeuropa zahlreiche Fälle, auch Frankreich und Kroatien sind bereits betroffen.
Als Risikogebiete gelten unter anderem die oberösterreichischen Bezirke Braunau, Schärding und Ried im Innkreis, der gesamte Flusslauf der Donau, das niederösterreichische Grenzgebiet zu Tschechien und der Slowakei, der Westen des Salzburger Flachgaus, das Rheintal in Vorarlberg, der Flusslauf der Mur in der Steiermark und Gebiete in Unterkärnten.
Stallpflicht für Geflügel
In diesen Gebieten hat das Ministerium unter anderem verordnet, dass Enten und Gänse von übrigem Geflügel getrennt werden müssen, Geflügel in Ställen oder in oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen gehalten werden müssen und die Hygienemaßnahmen erhöht werden müssen. Die Infektionskrankheit, die auch Vogelgrippe genannt wird, kommt vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vor. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise liegen sie bei 100 Prozent.
„Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die gefundenen Virusstämme auf Menschen übertragen werden“, sagt Salzburgs Landesveterinärdirektor Josef Schöchl. Das Gesundheitsministerium appelliert, dass tot aufgefundene Wildvögel (besonders Enten und andere Wasservögel) bei den zuständigen Bezirksbehörden gemeldet werden sollen.
Gefahr für Betriebe
Für Geflügelbetriebe bedeutet der aktuell verbreitete Virusstamm H5N8 eine Gefahr. „Wenn ein Betrieb betroffen ist, wird er von der Behörde gesperrt. Die Tiere werden gekeult, das ist natürlich überhaupt keine wünschenswerte Situation“, sagt Michael Wurzer, Pressesprecher der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft.
Betroffenen Betrieben werden vom Staat in so einem Fall allerdings 70 Prozent des Werts der gekeulten Tiere ersetzt. „Die meisten Betriebe haben dafür eine Versicherung“, erklärt Wurzer. Diese würde den Rest des Schadens ersetzen. In den Jahren 2006/07 und 2016/17 war Österreich bereits von Geflügelpest-Fällen betroffen.
Wie sich die Seuche in diesem Winter entwickelt, ist noch schwer abzuschätzen. „Was im Moment irritierend ist, ist die hohe Zahl an erkrankten Wildvögeln“, sagt Michael Hess, Leiter der Geflügelmedizin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien.