Chronik/Österreich

Verkehrsminister Hofer will E-Roller vom Gehsteig verbannen

Gehören E-Roller auf den Gehsteig, den Radweg oder gar auf die Straße? Die Antwort auf diese Frage fällt in Österreich derzeit uneinheitlich aus – und wird außerdem neu verhandelt.

Wie berichtet, gelten E-Roller laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich als Kleinfahrzeuge. Damit sind sie für das Fahren auf dem Gehsteig vorgesehen.

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Hoverboards und E-Einräder übrigens auch. An diese Rechtsansicht halten sich bis dato alle Bundesländer – bis auf Wien.

Wien ist anders

Die Bundeshauptstadt erkennt E-Scooter nicht als Kleinfahrzeuge, sondern als Fahrräder an – was Vertreter des Magistrats vergangenen Donnerstag bei einem E-Scooter-Gipfel erneut bekräftigten.

Folglich sind elektrisch betriebene Roller in Wien nicht auf dem Gehsteig zugelassen, sondern auf Radverkehrsanlagen. Ist eine solche nicht vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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Weg vom Gehsteig

Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) will diese Regelung – zumindest in Teilen – nun in ganz Österreich umsetzen.

„Um den Schutz der Fußgänger zu gewährleisten“, sollen künftig nur noch mit Muskelkraft betriebene Geräte (etwa Skateboards oder Micro-Scooter) auf dem Gehsteig fahren – und zwar in Schrittgeschwindigkeit, teilt eine Sprecherin auf KURIER-Anfrage mit.

 

E-Roller sollen dagegen primär auf Radwegen unterwegs sein. Sind solche nicht vorhanden, sollen sie - in Schrittgeschwindigkeit - auf den Gehsteig ausweichen dürfen. Die Fahrbahn sei wie bisher für Autos, Busse, Motorräder und – bei Bedarf – Fahrräder vorgesehen.

Eine entsprechende Adaption der StVO solle bis Mai nächsten Jahres fixiert werden: „Ziel ist, eine Übersicht für Verkehrsteilnehmer zu schaffen, welches Fahrzeug bzw. fahrzeugähnliches Gerät auf welchen Flächen genutzt werden kann.“

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Unklar ist dagegen, welche Verkehrsflächen Hoverboard- und E-Einrad-Fahrer zugewiesen bekommen werden.

Diese Frage werde im Zuge der Novellierung wahrscheinlich auch diskutiert, aktuell lasse sich das nicht beantworten, heißt es auf Nachfrage aus dem Ministerium.