Verkehrsminister Hofer will E-Roller vom Gehsteig verbannen
Gehören E-Roller auf den Gehsteig, den Radweg oder gar auf die Straße? Die Antwort auf diese Frage fällt in Österreich derzeit uneinheitlich aus – und wird außerdem neu verhandelt.
Wie berichtet, gelten E-Roller laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich als Kleinfahrzeuge. Damit sind sie für das Fahren auf dem Gehsteig vorgesehen.
Hoverboards und E-Einräder übrigens auch. An diese Rechtsansicht halten sich bis dato alle Bundesländer – bis auf Wien.
Wien ist anders
Die Bundeshauptstadt erkennt E-Scooter nicht als Kleinfahrzeuge, sondern als Fahrräder an – was Vertreter des Magistrats vergangenen Donnerstag bei einem E-Scooter-Gipfel erneut bekräftigten.
Folglich sind elektrisch betriebene Roller in Wien nicht auf dem Gehsteig zugelassen, sondern auf Radverkehrsanlagen. Ist eine solche nicht vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
Weg vom Gehsteig
Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) will diese Regelung – zumindest in Teilen – nun in ganz Österreich umsetzen.
„Um den Schutz der Fußgänger zu gewährleisten“, sollen künftig nur noch mit Muskelkraft betriebene Geräte (etwa Skateboards oder Micro-Scooter) auf dem Gehsteig fahren – und zwar in Schrittgeschwindigkeit, teilt eine Sprecherin auf KURIER-Anfrage mit.
E-Roller sollen dagegen primär auf Radwegen unterwegs sein. Sind solche nicht vorhanden, sollen sie - in Schrittgeschwindigkeit - auf den Gehsteig ausweichen dürfen. Die Fahrbahn sei wie bisher für Autos, Busse, Motorräder und – bei Bedarf – Fahrräder vorgesehen.
Eine entsprechende Adaption der StVO solle bis Mai nächsten Jahres fixiert werden: „Ziel ist, eine Übersicht für Verkehrsteilnehmer zu schaffen, welches Fahrzeug bzw. fahrzeugähnliches Gerät auf welchen Flächen genutzt werden kann.“
Unklar ist dagegen, welche Verkehrsflächen Hoverboard- und E-Einrad-Fahrer zugewiesen bekommen werden.
Diese Frage werde im Zuge der Novellierung wahrscheinlich auch diskutiert, aktuell lasse sich das nicht beantworten, heißt es auf Nachfrage aus dem Ministerium.