Chronik/Österreich

Nach Unwetterschäden: Landesrat kritisiert Versicherungen scharf

Die verheerenden Adriatiefs im Süden des Landes sind abgezogen. Jetzt zeigt sich aber in Kärnten, Teilen der Steiermark und in Osttirol das Ausmaß ihrer Verwüstungen.

Und während die Einsatzkräfte, die zuletzt im Dauereinsatz waren, nun eine Verschnaufpause bekommen, herrscht für Versicherer Hochkonjunktur. Deren Praktiken sollen laut dem Kärntner Katastrophenschutzreferent und Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) moralisch nicht immer einwandfrei sein.

 

 

Dieser kritisierte am Wochenende in einem Facebookposting das Vorgehen einiger Versicherer und bezeichnete es als schäbig: „Ich war selber bei zwei Fällen von Hangrutschungen, wo innerhalb von Stunden die Versicherung vor Ort war, um mitzuteilen, dass sie nicht zahlen werde!“ Beide betroffenen Familien seien laut Fellner gegen Hangrutsch und Erdrutsch versichert.

Das (Klein)gedruckte

„Ich habe den Eindruck, Versicherungen suggerieren, man sei gegen alles versichert und wenn es zum Schadensfall kommt, wird auf das Kleingedruckte verwiesen.“ führt Fellner bei einem Gespräch mit dem KURIER aus. Es sei außerdem inakzeptabel, wenn Versicherungen nach Unwettern statt ihren Sachverständigen Vertreter in die Unglücksgebiete schicken und die Bevölkerung zuerst mit Angeboten konfrontieren und danach erst eine Sachverständigenmeinung einholen.

Arbeiterkammer berät

Noch sind die Telefone der Arbeiterkammer nicht heiß gelaufen. Das sei aber laut Herwig Höfferer AK-Experte für Konsumtenschutz, ganz normal: „Es bedarf einer gewissen Anlaufzeit, bis Schadensmeldungen bei Versicherungen eintrudeln und dann übernommen oder abgelehnt werden,“ sagt Höfferer. Einen Tipp für Betroffene hat der Experte allerdings jetzt schon. „Unterzeichnen sie nichts vorab.“

Das Recht auf Einsichtnahme

Laut Höfferer gebe es auch einen Unterschied betreffend des Einsichtsrechts der Versicherungsnehmer: „Bei Personenschäden habe ich das Recht, Einblick zu nehmen.“ Ist das nicht der Fall, kann man die Versicherung in Form einer Kulanzlösung um Einsicht bitten. Allerdings ist es laut Versicherungsexperte Reinhard Jesenitschnig auch bei Sachschäden möglich Einsicht ins Gutachten zu bekommen.

Zwar ist das nicht gesetzlich geregelt, jedoch kann man sich auf Urteile des Obersten Gerichtshofs stützen. Diese besagen, das Recht ergebe sich daraus, dass es sich bei diesen Gutachten um gemeinschaftlichen Urkunden handelt, die sowohl im Interesse des Versicherers als auch im Interesse des Versicherten erstellt werden. Dieses beiderseitig vorhandene Interesse verpflichtet den Versicherer zur Herausgabe des Gutachtens an den Versicherten, aber auch an Geschädigte, die kein Vertragsverhältnis mit dem Versicherer haben. Manifestiert ist dieses Recht der Einsichtnahme in OGH-Urteilen (z. B. im Urteil 2 Ob 267/04k).

 Einen signifikanten Unterschied in der Höhe der Deckungssumme macht  auch die Ursache des Schadens aus. So sind Erdrutsche fast in jeder Versicherung zu 100 Prozent der Versicherungssumme (Wert des Hauses) gedeckt, während Muren, Überschwemmungen und Hochwasser mit geringen Summen gedeckelt sind.

Auch die Unterscheidung zwischen Mure und Erdrutsch ist für den Laien nicht immer möglich. Bei einer Mure handelt es sich um einen oberflächlichen Transport von Schlamm und Geröll, während bei einem Erdrutsch das in den Boden eingedrungene Wasser die Erdschicht unterhalb in Bewegung versetzt. Im Zweifelsfall rät auch der Makler zu einem Zweitgutachten, bevor man Abschlagszahlungen der Versicherung akzeptiert.