Bundesländer wollen notorischen Rasern die Autos wegnehmen
Mit 170 km/h durch einen Bereich, in dem eigentlich 80 erlaubt sind: Es war ein gefährliches Rennen, das sich zwei Männer in der Nacht auf Dienstag auf der Autobahn in Fahrtrichtung Stockerau geliefert haben. Beiden wurden die Führerscheine abgenommen. Zukünftig könnte es für die Roadrunner-Szene aber noch strengere Konsequenzen geben.
Wien, Kärnten und Salzburg haben im Kampf gegen die „Straßenrowdys“ ein Forderungspaket aufgestellt. Neben der Gründung der „Taskforce Raser“, die zur Vernetzung und zum Austausch zwischen den Bundesländern führen soll, sollen extreme Raser, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h durch das Ortsgebiet fahren, künftig ohne Auto dastehen. Zuerst temporär, Wiederholungstätern droht eine definitive Beschlagnahmung.
Drogenlenker
6.338 Anzeigen wegen Suchtgift am Steuer wurden 2021 ausgestellt. Das sind 14,8 Prozent mehr als 2020
5,1 Mio.Schnellfahrer
wurden 2021 erwischt. Das sind zwar um 2,6 Prozent mehr als 2020. Im Jahr 2019 waren es allerdings noch 5,9 Millionen
Als Vorbild für diese Maßnahme gilt die Schweiz, wo Autos schon seit 2013 beschlagnahmt werden. „Das tut den Menschen, die dieser Szene angehören, am meisten weh. Sie investieren immerhin viel Zeit und Geld in ihre Autos“, sagt die Wiener Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ). Auch in Wien sind Roadrunner schon länger Thema. Wie der KURIER berichtete, forderte die Wiener ÖVP die Verkehrsstadträtin schon des Öfteren dazu auf, gegen die Szene vorzugehen.
Wiederholungstäter
Damit Vorstrafen aber auch tatsächlich in das Strafmaß für Wiederholungstäter einfließen können, brauche es ein zentrales, bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafregister. „Derzeit wissen wir nicht, ob jemand durch Raserei bereits in einem anderen Bundesland straffällig geworden ist“, sagt der Kärntner Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP).
Nicht zuletzt soll das Forderungspaket auch gegen Drogen-Lenker vorgehen. Die beteiligten Bundesländer fordern die Verdoppelung des Mindeststrafmaßes auf 1.600 Euro und den Führerscheinentzug für sechs Wochen.
Lex GTI
Im Verkehrsministerium weiß man über die Problematik Bescheid. Derzeit sei ein Gesetzesentwurf zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen von Rasern mit dem Innenministerium in Abstimmung. Bezüglich eines zentralen Verwaltungsstrafregisters verweist das Ministerium aufs zuständige Bundeskanzleramt.
Gegen Straßenrowdys geht man an anderer Stelle bereits vor. Eine Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG), „Lex GTI“, ist gestern, Dienstag, im Verkehrsausschuss des Parlamentes behandelt worden. Wermutstropfen: Landesrat Schuschnig rechnet nicht damit, dass dieses Gesetz noch vor dem ersten GTI-Treffen Ende Mai in Kraft tritt: „Für Pfingsten wollen wir aber gerüstet sein.“