Chronik/Österreich

Der Fall Maria G.: Familie hofft nach Gerichtsurteil auf Rückkehr aus Syrien

Es war im Jahr 2014, als die damals 17-jährige Maria G. eine kleine Tasche packte, ihre alte Heimat Salzburg hinter sich ließ und nach Syrien reiste. Aus Liebe war sie bereits zuvor zum Islam konvertiert, ließ sich von neuen "Freunden" für die Terrormiliz Islamischer Staat begeistern. Doch Syrien war völlig anders als in ihrer verklärten Vorstellung: Maria G. lebt in einem kurdischen Gefangenenlager, dem Camp Roj. Mittlerweile hat die junge Frau zwei kleine Kinder, ihr Vater ist tot.

Ihre Familie in Salzburg kämpft seit Jahren dafür, dass die mittlerweile 26-jährige Maria G. und ihre beiden Söhne - vier und sechs Jahre alt - nach Hause zurückkehren dürfen. Doch das Außenministerium weigert sich, sie zurückzuholen. Nur die Rückkehr der Kinder stellte man der Familie in Aussicht; G., über die die Staatsanwaltschaft Salzburg einen Haftbefehl verhängt hat, müsste in Syrien bleiben. Dabei sei ihr völlig klar, dass ihr in Österreich ein Gerichtsverfahren bevorstehen würde.

Nun schöpfte die Familie aber neue Hoffnung, wie Ö1 berichtete: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich zu Entschädigungszahlungen verurteilt, da zwei Familien nicht aus der Gefangenschaft zurückgeholt wurden. Die Begründung: Niemand darf an einer Rückreise in ein Land gehindert werden, dessen Staatsangehörigkeit er oder sie besitzt.

Die Anwältin der Familie, Doris Hawelka, fordert das Ministerium nun zum Handeln auf. Sie beantragt die Gewährung des konsularischen Schutzes für Maria G. und ihre beiden Kinder, sprich die Rückholung der drei nach Österreich. Sollte sich das Außenministerium weiterhin weigern, G. und ihre Söhne zurückzuholen, sei das die Grundlage, um rechtlich gegen das Ministerium vorzugehen.

Auf Anfrage des Radiosenders sagte das Außenministerium, dass es dafür Sorge trage, dass österreichische Staatsbürger - insbesondere Kinder - in den Lagern in Syrien so gut versorgt werden, wie die Umstände es erlauben.