Airbnb und Co.: Wien bremst touristische Kurzzeitvermietung ein
Von Anna Perazzolo
Wien und Barcelona haben derzeit eines gemeinsam: Den Kampf gegen die Kurzzeitvermietungen.
Während Barcelona die Genehmigungen für die rund 10.000 Wohnungen in der Stadt, die über Plattformen wie Airbnb vermietet werden, aufhebt, ist Wien noch nicht ganz so strikt. Hier werden gerade erst Genehmigungen eingeführt.
Bisher gab es in Wien nur ein Limit: Seit 2018 dürfen Wohnungen in Gebieten, die als Wohnzonen ausgewiesen sind, nicht gewerblich vermietet werden.
Nur gelegentlich – etwa wenn man selbst auf Urlaub ist – dürfen Angebote geschaltet werden. Außerhalb dieser Wohnzonen gab es bisher aber keine Regeln.
Landstraße als Top-Antragssteller
Bis jetzt. Denn ab 1. Juli braucht man in ganz Wien eine Bewilligung, wenn man seine Wohnung für mehr als 90 Tage im Jahr an Touristen vermieten will. Mit der Neuregelung will die Stadt verhindern, dass Wohnraum dauerhaft dem Markt entzogen wird.
„Hier geht es um eine echte Mobilisierung von leer stehenden Wohnungen, die ausschließlich dazu verwendet werden, an Touristen untervermietet zu werden“, sagt Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ).
Das bedeutet aber auch, dass sich die Vermieter der bisherigen Wohnungen nun um eine Bewilligung, die dann fünf Jahre gilt, bemühen müssen. 313 Anträge habe es dafür bis Ende Mai bereits gegeben, heißt es bei der MA 37 (Baupolizei). Die meisten davon im Bezirk Landstraße, gefolgt von Favoriten und Rudolfsheim-Fünfhaus.
„In einem Antrag sind oft mehrere Wohnungen in einem Haus enthalten, sodass sicher über 1.000 Wohnungen erfasst sind“, heißt es bei der MA 37 weiter.
Aber auch dann sind es noch relativ wenige Wohnungen. Derzeit werden in Wien rund 11.000 Wohnungen kurzzeitvermietet. Bleibt also die Frage: Warum werden nicht mehr Anträge gestellt?
Alle müssen zustimmen
Die Haupthindernis, heißt es bei der MA 37, sei es, die „Zustimmung aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer einer Liegenschaft“ zu bekommen. Denn die ist für eine Bewilligung nötig. 55 Anträge seien von den Vermietern bereits zurückgezogen worden. Die meisten aufgrund der fehlenden Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
Allgemeine Zustimmungserklärungen im Kaufvertrag werden für einen Antrag prinzipiell akzeptiert. Allerdings nur, wenn auch dezidiert im Vertrag steht, welche Wohnungen im Haus kurzzeitvermietet werden dürfen und welche nicht, erklärt die MA 37 auf Nachfrage.
Steht das nicht im Vertrag, muss erneut die Zustimmung von allen Liegenschaftseigentümern eingeholt werden, wie zuerst der Standard berichtete. Denn seit der Bauordnungsnovelle von 2023 darf nur maximal die Hälfte eines Wohnhauses an Touristen vermietet werden.
Kontrolliert wird die Einhaltung der neuen Regeln künftig von einer eigens in der MA 37 eingerichteten Stelle. Details dazu werden in Kürze präsentiert, wie es heißt.
Erst 20 Bewilligungen
Tatsächlich bewilligt wurden bisher erst 20 Wohnungen. Bis Ende Juni werden die weiteren eingereichten Ansuchen bearbeitet. Eine Welle von Neuansuchen in den letzten Junitagen erwartet die MA 37 nicht. „Die neue Regelung ist in der Branche schon länger bekannt.“
Thema ist die neue Bauordnungsnovelle nicht nur bei Vermietern, sondern auch bei Wien Tourismus. Die strengeren Regeln, so heißt es, werden durch die Entlastung des Wohnungsmarktes dazu beitragen, dass die Tourismusakzeptanz der Wiener Bevölkerung weiter steigen wird.
Wie sich die Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung von Kurzzeit-Mietwohnungen auswirken werden, könne man derzeit aber noch nicht abschätzen. „Dies wird die Umsetzung der Novelle in den nächsten Monaten zeigen“, heißt es bei Wien Tourismus. Genügend Hotels für Gäste, die darauf ausweichen möchten, stünden aber bereit.