Chronik/Österreich

Ab wann die Corona-Ampel-Maßnahmen in Kraft treten

Über Wochen und Monate hinweg wurde sie angekündigt: die Corona-Ampel. Seit vergangenem Freitag gibt es sie nun endlich, aber die große Erleuchtung in Sachen Maßnahmen im Kampf gegen das Virus brachte sie nicht. Im Gegenteil.

Beim Großteil der Bevölkerung sorgte die Ampel eher für Verwirrung. Zwar wurden Graz, Linz, Kufstein und Wien vergangene Woche bereits zum Start der Corona-Ampel auf Gelb gestuft. Doch was bedeutet das in der Praxis?

Verordnungen und Gesetze fehlen

Aktuell bedeutet das tatsächlich noch nichts. Denn die notwendigen Verordnungen und Gesetze zur Verschärfung der Maßnahmen sind noch nicht in Kraft. Erst am heutigen Freitag wird die Bundesregierung verkünden, ab wann die Maßnahmen genau in Kraft treten.

Wie der KURIER aus dem Gesundheitsministerium erfahren hat, ist die Vorgangsweise wie folgt geplant: Am Samstag wird eine Verordnung veröffentlicht, die jene Maßnahmen der gelben Ampel zusammenfasst. Diese Verschärfungen treten dann ab dem kommenden Montag in Kraft.

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Davon betroffen sind zum Beispiel die Regelungen der Maskenpflicht in Geschäften oder aber auch die Maßnahmen in den Bildungseinrichtungen.

Anders sieht es bei den Veranstaltungen aus. Damit man die erlaubte Besucherzahl der Ampelfarbe entsprechend reduzieren kann, benötigt es ein neues Gesetz, welches kommende Woche im Nationalrat behandelt wird. Danach muss das Gesetz aber noch vom Bundesrat abgesegnet werden, ehe es mit Anfang Oktober in Kraft treten kann.

Diese Vorgangsweise wird auch beibehalten, sofern ein Bezirk in Österreich auf Orange oder vielleicht irgendwann auf Rot gestuft wird. Allerdings braucht es dazu pro Farbe wieder eine neue Verordnung. Sobald es diese gibt, treten die Verschärfungen ab dem Montag nach der neuen Ampelschaltung in Kraft.

Entscheidungsgrundlage

Damit sich die Corona-Ampel überhaupt verfärbt, muss bekanntlich die 19-köpfige Corona-Kommission zusammentreten. Das passiert immer am Donnerstagnachmittag.

Die Kommission entscheidet dann, anhand von spezifischen Daten, welche Farbe die Bezirke in Österreich bekommen. Zu diesen Bewertungskriterien gehören vier Punkte:

– Übertragbarkeit: Die Kommission betrachtet die durchschnittlichen 7-Tages-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

– Quellensuche: Hier geht es um die Rückverfolgung von Infektionsketten. Je schneller und genauer sich diese nachverfolgen lassen, desto besser.

– Ressourcen: Die Kommission sieht sich die Kapazität der Spitals- und Intensivbetten der Region an.

– Tests: Die Zahl der Tests pro 100.000 Einwohner und die Positivrate sind mitentscheidend.KK