Opfer Pistole in Mund gesteckt: Fünf Haftstrafen nach Entführung in Linz
Von Patrick Wammerl
Nach stundenlanger Beratung der Geschworenen ist in der Nacht auf Samstag im Entführungsprozess in Linz das Urteil gefällt worden. Das Landesgericht verhängte über vier Männer und eine Frau Haftstrafen.
Die Angeklagten wurden wegen Freiheitsentziehung und schwerer Nötigung verurteilt, einer zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz, informierte ein Gerichtssprecher Samstagfrüh.
Das Quintett soll vom Bruder des Opfers für die Freilassung 175.000 Euro gefordert haben. Der Vorwurf der erpresserischen Entführung wurde von den Geschworenen bei allen Angeklagten verneint. Die Urteile sind rechtskräftig.
Opfer brutal geschlagen und getreten
Den fünf Angeklagten im Alter von 26 bis 43 Jahren warf die Staatsanwaltschaft vor, einem Bekannten am 1. April vor einem Lokal in Linz aufgelauert und ihn in einen Kastenwagen gestoßen zu haben. Während die Frau den Kleintransporter nach Wien fuhr, wurde das Opfer von zwei Angeklagten brutal geschlagen und getreten. Dadurch habe dieses mehrere Rippenbrüche und Prellungen erlitten.
Weiters soll ihm eine Pistole in den Mund gesteckt worden sein. Die anderen Angeklagten begleiteten den Kastenwagen in einem zweiten Auto nach Wien. Ein Begleiter des Entführten lieferte der Polizei entscheidende Hinweise, sodass in Wien das Opfer befreit und vier Verdächtige geschnappt wurden. Der fünfte wurde in Deutschland festgenommen und nach Österreich ausgeliefert.
"Das kennt man nur aus einem Gangsterfilm“, hatte die Staatsanwältin gemeint. Bei der erpresserischen Entführung handle es sich um eine "grausame Form der Nötigung“, sagte sie zu den Geschworenen. Doch die Angeklagten würden den Vorfall "klein reden“. Seit März sei bereits das Opfer verfolgt und eine Location ausspioniert worden. Am Tag der Tat habe es eine Besprechung gegeben.
Mit Goldgeschäften Schulden eingefahren
Als Motiv nannte die Staatsanwältin, dass der Bruder des Fünftangeklagten gemeinsam mit dem Bruder des Opfers in der Türkei mit Goldgeschäften Schulden eingefahren habe. Jene 175.000 Euro sollten durch die Entführung erpresst werden.
Die Verteidiger der Männer aus Syrien hingegen sprachen auch nur von "Freiheitsentziehung“, sie hätten vom Opfer, das angeblich ein Betrüger sei, jene Schulden eintreiben wollen - und das mit "illegalen Methoden“. Daher hatten sie am ersten der beiden Verhandlungstage auch Teilgeständnisse abgelegt. Die mitangeklagte Frau aus Deutschland hingegen habe einem der vier nur "einen Gefallen tun“ wollen.