Was Drohnen können – und was sie dürfen
Von Stefan Jedlicka
Sie kontrollieren kilometerlange Hochspannungsleitungen oder Autobahnen, transportieren Blutkonserven oder helfen bei der Düngung von Feldern. Das Einsatzgebiet von Flugdrohnen weitet sich stetig aus. Mittlerweile kommen sie in vielen Bereichen des täglichen Lebens zum Einsatz und leisten wertvolle Dienste.
Mit einem Kontrollflug über 100 Kilometer entlang einer Hochspannungsleitung in Niederösterreich ließen zum Beispiel der Stromnetzbetreiber Austrian Power Grid und das niederösterreichische Unternehmen SmartDigital am 30. September aufhorchen. Man simulierte damit erstmals einen künftigen Nachtflug, wie Paul Zachoval, Betriebskoordinator Ost bei APG, erklärt: „Etwa 70 Prozent der Störungen an der Leitung passieren bei Nacht. Tritt eine Störung auf, müssen Mitarbeiter ausrücken, um vor Ort nach dem Rechten zu sehen. Das kostet nicht nur viel Zeit, sondern ist auch sehr aufwendig. In Zukunft könnten stationierte Drohnen diesen Job übernehmen.“
Effizienter düngen
Mit bis zu 100 km/h kann das Fluggerät auch Mess- und Analysegeräte transportieren. Bilder werden per Videokamera übertragen. APG verwendet seit 2013 bei Störfällen herkömmliche Drohnen. „Aktuell haben wir 18 in Betrieb und fast 50 Mitarbeiter, die den Drohnenführerschein bestanden haben“, sagt Zachoval.
Eine Einsatzmöglichkeit für Drohnen in der Landwirtschaft hat die Fachschule Hollabrunn entdeckt. Wurde im Ackerbau bislang mit herkömmlicher Technik auf der gesamten Fläche einheitlich gedüngt, lässt sich mit dem Einsatz von Drohnen nun mithilfe einer Multispektralkamera die Versorgung der Pflanze mit Nährstoffen exakt ermitteln und der Düngebedarf individuell anpassen.
In Hollabrunn werden die konstante und die individuelle Düngung wissenschaftlich verglichen. Die an der Landwirtschaftlichen Fachschule eingesetzte Drohne fotografiert die Blätter der Pflanzen beim Überflug. Durch die Blattfärbung wird der genaue Düngebedarf ermittelt. Drohnenpilot Stefan Amon verrät: „Aufgrund der unterschiedlichen Bodenart, und dem Nährstoffgehalt benötigen die Pflanzen je nach Standort unterschiedlich viel Dünger.“ So werde die Ertragsfähigkeit besser ausgenützt und gleichzeitig Dünger eingespart.
Das Rote Kreuz wiederum hat im September erstmals eine Blutkonserve per Drohne von der Bezirksstelle ins Landesklinikum Lilienfeld transportiert. Die Einsatzorganisation verwende Drohnen bereits bei Personensuchen oder zur Lageerhebung nach größeren Unfällen, erklärt Bundesrettungskommandant Gerry Foitik. Blutkonserven auszuliefern, sei „eine weitere vielversprechende Anwendung.“ Blaulichtorganisationen hoffen nun, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für mehr Einsatzmöglichkeiten geschaffen werden. Denn die Sicherheitsauflagen seien hoch. Automatische Flüge ohne Pilot wie jener in Lilienfeld müssen derzeit einzeln und detailliert beantragt werden.
Strenge Regeln
50.000 bis 100.000 Drohnen gibt es in Österreich laut Schätzung der Wiener Städtischen Versicherung. Die Hälfte der Käufer kennt die gesetzlichen Vorgaben aber nicht, ergab eine Befragung. Wer Drohnen fliegt, sollte wissen, in welche Kategorie sie fallen. Denn bei Spielzeugen ist keine luftfahrtrechtliche Bewilligung notwendig. Sie dürfen zwar über eine Kamera verfügen, aber weder mehr wiegen als 250 Gramm, noch höher als 30 Meter fliegen können. Was diese Werte überschreitet, benötigt eine luftfahrtrechtliche Bewilligung. Das Mindestalter für den Betrieb beträgt 16 Jahre. Eine Haftpflichtversicherung ist notwendig. Drohnen bis 150 Kilogramm dürfen nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von 150 Metern fliegen.
Wer keine Bewilligung einholt, muss mit einer Strafe von bis zu 22.000 Euro rechnen. Wenn der Pilot zusätzlich über ein Gebiet fliegt, das er nicht überfliegen darf, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Generell müssen alle Drohnenpiloten auf den Datenschutz der Gefilmten achten. Es gibt auch strenge Richtlinien bezüglich des Fluggebiets. Die Austro Control zeigt über die App „Dronespace“, wo genau man fliegen darf.