Skandalvideo aus Gefängnis: Ministerium reagiert nach KURIER-Bericht
Von Patrick Wammerl
Nach dem Skandalvideo von zehn Häftlingen, die in der Justizanstalt Wiener Neustadt eine feuchtfröhliche Party feierten und sie mittels Videochat auch noch übertrugen, reagiert nun das Justizministerium auf die Zustände. Auch Anstaltsleiter Oberst Günter Wolf meldete sich aus dem Urlaub, um zu den Ereignissen Stellung zu nehmen.
Entgegen den Wahrnehmungen der Justizmannschaft und den Szenen aus dem 57 Minuten langen Video, behauptet Justizsprecherin Christiane Ratz in einer schriftlichen Stellungnahme, dass bei „der Feier kein Alkohol konsumiert wurde“. Diese Aussage basiert darauf, dass nach dem Gelage keine alkoholischen Getränke mehr in dem Raum gefunden wurden.
Sie könnten auch ausgetrunken gewesen sein. Denn auf dem Video ist eindeutig zu sehen, wie die zehn Häftlinge sich aus einem Tetrapack immer wieder ein Stamperl eines Getränks einschenken, sich zuprosten und auf ex trinken, beziehungsweise die Flüssigkeit mit Cola mischen. Laut Insidern aus dem Gefängnis handelte es sich um geschmuggelten Cognac.
Wie Anstaltsleiter Günter Wolf gegenüber dem KURIER erklärt, sei er am Morgen des nächsten Tages nach dem Exzess auf das Video aufmerksam gemacht worden. „Die zehn Insassen wurden daraufhin verlegt und getrennt untergebracht“, so Wolf. Die Hafträume seien sofort versiegelt worden.
Positiver Drogentest
Mittlerweile habe ein Harn-Schnelltest nur in einem Fall ein positives Ergebnis auf Drogenmissbrauch gebracht. Und dies könne darauf zurück geführt werden, dass sich der betroffene Insasse in einem Drogen-Ersatzprogramm befindet. Der Test wurde allerdings erst nach dem KURIER-Bericht, also Tage nach der Skandalparty, angeordnet.
Obwohl die Party bereits Tage zurück liegt und am Video zu sehen ist, dass mehrere Häftlinge ungeniert mit ihren Handys filmen und chatten, hat es bis dato keine Visitation und Durchsuchung der Räumlichkeiten gegeben, kritisieren Justizbeamte aus dem Gefängnis.
Laut Wolf ist das Problem mit geschmuggelten Telefonen bekannt. Seine Mannschaft kontrolliere deshalb regelmäßig den Innenhof der Anstalt, weil immer wieder Pakete von außen über die Anstaltsmauer geworfen werden.
Zu dem Phänomen Handys in Anstalten heißt es grundsätzlich aus dem Justizministerium: „In österreichischen Justizanstalten sind Handys verboten. Das Einschmuggeln ist dennoch eine bekannte Herausforderung und trifft die Strafvollzugsverwaltungen weltweit. Aus diesem Grund beteiligt sich Österreich auf europäischer und internationaler Ebene bei einschlägigen Fachaustauschen, um die Sicherheit der österreichischen Justizanstalten bestmöglich zu gewährleisten. Insassen werden bei jeder Rückkehr von der Arbeit und Außenaufenthalten in der Justizanstalt oder freiheitsbezogene Maßnahmen visitiert“, erklärt Ratz.