Chronik/Niederösterreich

Prognose von Kührer-Anwalt: Kaum Chancen auf Prozess

Wolfgang Blaschitz, Rechtsanwalt des verurteilten Mörders der 16-jährigen Niederösterreicherin Julia Kührer, will – wie berichtet – mit einer brisanten Zeugenaussage einen neuen Prozess erwirken. Diesem Vorhaben räumt Anwalt Gerald Ganzger wenig Chancen ein. Ganzger vertritt Anton und Brigitte Kührer – die Eltern des getöteten Mädchens aus Pulkau. Er ist überzeugt, dass der Richtige hinter Gittern sitzt: "Jeder hat das Recht, so einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen. Allerdings gibt es einen verurteilten Mörder, dessen DNA auf der Decke war, in die das Mädchen eingehüllt war."

Michael K. (53) ist in einem Indizienprozess im September 2013 wegen Mordes an der 16-Jährigen zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt worden, das Höchstgericht reduzierte die Strafe später auf 20 Jahre. Blaschitz hat erst Wochen danach die Vertretung übernommen und im KURIER am Sonntag mit einem neuen Zeugen aufhorchen lassen. Franz P. ist ein verurteilter Drogendealer, der Kontakt zu Kührers Ex-Freund Thomas S. hatte. Das ist laut Blaschitz auch im Strafakt dokumentiert. Thomas S. soll ihm gestanden haben, dass Julia Kührer im Zuge einer Drogenparty eine Überdosis erlitt. Später soll er das tote Mädchen im Keller des Hauses von Michael K. versteckt haben. Dort wurde das Skelett 2011 auch gefunden.

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"Diese Version ist im Vorfeld des Prozesses ermittelt worden. Die Indizien haben aber anderes ergeben", erklärt Ganzger. Der Anwalt gibt außerdem zu bedenken, dass der verurteilte Mörder für den Tatzeitpunkt ein falsches Alibi hatte. Die Leiche lag in seinem Keller und auf der Decke, in die Julia eingewickelt war, fand sich Michael K.’s DNA.

Todesursache unklar

Allerdings konnte die Todesursache nie zweifelsfrei geklärt werden. Da in Julias Knochen selbst fünf Jahre nach ihrem Tod immer noch Rückstände der Droge Crystal-Meth nachgewiesen wurden, ist für Blaschitz eine Überdosis die wahrscheinlichste Todesursache. Aus diesem Grund will er auch gegen das Urteil ankämpfen.

Verloren hat Blaschitz mit seinem Mandanten hingegen das Verfahren um Trauerschmerzensgeld. Nach einer Berufung von Blaschitz hat das Oberlandesgericht Wien Anton und Brigitte Kührer mittlerweile 93.283 Euro zugesprochen – eine für Österreich rekordverdächtige Summe. Ob sie allerdings jemals von dem Geld etwas sehen werden, ist fraglich.

Michael K. hat weder Erspartes noch Vermögen, er befindet sich in Privatkonkurs. Ob sein Grundstück in Dietmannsdorf (Bezirk Hollabrunn) im Zuge des Konkursverfahrens versteigert wird, ist noch nicht entschieden. Als Tatort eines der aufsehenerregendsten Kriminalfälle des Landes gäbe es sicher Nachfrage.