Chronik/Niederösterreich

Nach Bluttat blitzte Politik mit Waffenverbot ab

Die Bluttat hatte eine politische Debatte um ein generelles Waffenverbot in Wiener Neustadt vom Zaun gebrochen. Im August des Vorjahres wurde nach damals 2.000 Betretungsverboten in der polizeilichen Schutzzone am Bahnhof ein 28-jähriger Burgenländer mit einem Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Dem tatverdächtigen iranischen Asylwerber Morteza M. (31) wurde am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gemacht. Angeklagt ist er wegen versuchten Mordes und gefährlicher Drohung.

Andreas H. hatte riesiges Glück, den Messerstich in die linke Brust überhaupt überlebt zu haben. Wie man im Prozess erfuhr, durchtrennte die Klinge den Rückenmuskel und öffnete die Brusthöhle. Das 28-jährige Opfer lag nach einer Notoperation zwei Tage lang im Koma. Heute leidet er an Angstzuständen, Panikattacken und ist deshalb in psychiatrischer Behandlung.

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Laut Zeugen und Anklage ist die Lage am Bahnhof deshalb eskaliert, weil Morteza M. nicht einverstanden war, wie ihm Andreas H. und dessen Freund 20 Euro Schulden zurückbezahlten. Es ging womöglich um den Kauf von Cannabis. Der Iraner habe sich von seinem Gegenüber schlecht behandelt gefühlt. „Diese Art der Geldübergabe empfand der Beschuldigte derart respektlos, dass er rot sah“, meinte die Staatsanwältin.

Er selbst bestreitet die Tat. Weil ihm der Gutachter eine Persönlichkeitsstörung mit gefährlichen Zügen attestiert, wurde von der Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Sein Anwalt, Wolfgang Blaschitz, spricht von einer Fehleinschätzung des Gutachters. Sein Mandant sei bisher unbescholten und die Gefährlichkeitsprognose weit überzogen.

Zu wenig Waffengewalt

Der tätliche Angriff hatte sich am ersten Tag ereignet, an dem Morteza M. die Schutzzone nach einem polizeilichen Betretungsverbot wieder aufsuchen durfte. Seit dem Inkrafttreten im Mai 2017 wurden bis zuletzt knapp 2.500 Betretungsverbote in den Wr. Neustädter Schutzzonen verhängt. Das von der damaligen Stadtregierung geforderte generelle Waffenverbot kam trotzdem nicht. Die Landespolizeidirektion NÖ prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass die niedrige Zahl der Gewaltdelikte mit Waffengebrauch keine Verhängung rechtfertige. Patrick wammerl