Chronik/Burgenland

Landesverwaltungsgericht: Schlosspark darf nicht gerodet werden

Der Schlosspark im Ortsteil Jormannsdorf ist ein Stück unberührter Natur mit langer Geschichte und einzigartigem Baumbestand. Die mehr als 200 Jahre alten Bäume wurden einst im Auftrag der Fürsten Batthyány gepflanzt.

Die Besitzerin des Grundstücks wollte 2020 den ehemaligen Park an die Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG) verkaufen. Die Fläche ist als Vorstufe zum Baugebiet gewidmet. Doppelhäuser und Wohnungen waren geplant.

Doch noch bevor weitere Schritte möglich waren, gründete sich eine Bürgerinitiative zur Erhaltung der Fläche in ursprünglichem Zustand, der KURIER hat berichtet. Es wurden mehr als 600 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt. Die Kaufoption der OSG ist 2021 verstrichen.

Die Besitzerin suchte bei der Bezirkshauptmannschaft um eine Rodung der Waldfläche an, dies wurde ihr jedoch verwehrt. Dagegen reichte die Eigentümerin eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.

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Dieses hat nun vor Kurzem eine Entscheidung getroffen und den Bescheid der Bezirksbehörde bestätigt.

Wasserschongebiet

Das wird unter anderem damit begründet, dass sich die zur Rodung beantragte Waldfläche innerhalb eines Wasserschongebietes befindet, welches die Sicherung der umliegenden Heilquellen und Mineralwasservorkommen zum Ziel hat. Die dem Waldboden immanente Filter- und Reinigungsfunktion sprach im Hinblick auf das Wasserschongebiet stark für das öffentliche Interesse am vollständigen Erhalt des Waldes, heißt es in der Begründung.

Das von der Grundeigentümerin vorgebrachte öffentliche Siedlungsinteresse wurde vom Gericht relativiert, da die Gemeinde eine ausreichende Baulandreserve zur Verfügung habe. Im Ergebnis überwog daher das öffentliche Interesse zugunsten des Erhalts der Auwaldfläche, heißt es vom Gericht.

OSG verzichtet auf das Projekt

Für die OSG ist das Projekt nach dieser Entscheidung vom Tisch, wie OSG-Chef Alfred Kollar erklärt. „Dieses Erkenntnis ist für uns sehr erfreulich, weil dort klar steht, dass der Rodungsbescheid abgelehnt wurde“, sagen Herbert Rehling und Peter Halper, die sich gemeinsam mit anderen für den Erhalt der Fläche eingesetzt haben.

Wie es jetzt weiter geht, ist noch nicht klar. Rechtsmittel für die Grundstücksbesitzerin gibt es noch. „Es gibt noch den Verwaltungsgerichtshof und auch die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ist möglich“, weiß Rehling. Die Bürgerliste fordert weiterhin eine Rückwidmung der Fläche in eine Parkfläche.