Chronik/Burgenland

Erst Schweine, jetzt Rinder: Burgenland geht wegen Vollspaltenböden zum VfGH

Was den Schweinen zuteil wurde, soll auch den Rindern nicht vorenthalten werden: das Verbot der Haltung auf Vollspaltenböden

Nachdem das Burgenland – im zweiten Anlauf – Anfang des Jahres vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Sachen Schweinehaltung recht bekommen hatte, wird das Höchstgericht am Ende des Jahres nun mit der Rinderfrage befasst.

Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wurde am Dienstag in der Sitzung der roten Landesregierung beschlossen, teilte LH Hans Peter Doskozil im Anschluss per Aussendung mit. Er ist nach seiner jüngsten Kehlkopfoperation zwar noch nicht öffentlich aufgetreten, hat aber schon die Regierungssitzung geleitet.

Im Jänner hatte der VfGH die bis 2040 dauernde Übergangsfrist für ein Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung aufgehoben: Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt.

Derzeit sei nur die Haltung von gewissen Rindern auf Vollspaltenböden verboten. Für Tiere, die nicht für die Zucht eingesetzt werden, sei sie hingegen erlaubt, so Doskozil. 

„Wenn der Bundesgesetzgeber davon ausgeht, dass manche Tiere aufgrund des erhöhten Risikos von Krankheiten nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden dürfen, dann muss das für die gleichen Tiere auch gelten, wenn sie nicht für die Zucht verwendet werden“, argumentiert der Landeshauptmann.einen Riegel vorschieben und die Wettbewerbschancen der heimischen Landwirtschaft verbessern, wünscht sich Doskozil.

Er sieht darin eine „sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung zwischen Mast- und Zuchtrindern“ im Tierschutzgesetz. Diese will er nun im Rahmen eines Normprüfungsverfahrens vom VfGH auf ihre Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlich definierten Staatsziel Tierschutz überprüfen lassen.

Wie viele Tiere im Burgenland betroffen sind

Im Burgenland gibt es laut Auskunft des Rinderzuchtverbandes noch rund 90 Zuchtbetriebe und 300 Rinderhalter mit etwa 16.000 Tieren. Haupterwerbsform sei auch im Burgenland die Milchwirtschaft. Und dort, so Verbands-Geschäftsführer Johannes Lehner, gebe es ohnehin „kaum noch Vollspaltenböden“. 

Bei den Mästern seien sie da und dort noch in Gebrauch. 

Auch die Schweinehaltung könnte noch einmal ein Fall für die Höchstrichter werden, ließ Doskozil durchblicken.

Denn die ursprünglich bis 2040 dauernde Übergangsfrist wird nach der Klage des Burgenlandes zwar per 1. Juni 2025 aufgehoben, eine neue gesetzliche Regelung fehlt aber noch immer. „Sollte es wieder eine lange Übergangsfrist geben, werden wir das Gesetz abermals durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen“, kündigte er an.

Im Burgenland will Doskozil außerdem ein neues Fördermodell erarbeiten lassen, mit dem die Streichung der Mutterkuhprämie kompensiert werden soll. Dieses Modell solle auch die regionale Rinderzucht stärken, qualvollen Tiertransporten einen Riegel vorschieben und die Wettbewerbschancen der heimischen Landwirtschaft verbessern, wünscht sich Doskozil.