Strasser: Verurteilung ja, aber kürzere Haftstrafe

Ein Mann im Anzug schaut aufmerksam zur Seite.
Berufungsprozess. Die Generalprokuratur empfiehlt eine Verringerung der Strafe

Die Generalprokuratur empfiehlt dem Obersten Gerichtshof (OGH), den Schuldspruch gegen den früheren Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser (ÖVP) in der Lobbyisten-Affäre beizubehalten. Was das Strafausmaß betrifft, wird aber eine Verringerung der Strafe empfohlen.

Die Behörde sieht einen „Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot“, sagte Prokuratur-Sprecher Martin Ulrich in den OÖN. Strasser war in erster Instanz zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Eine Empfehlung über die Strafhöhe gibt die Generalprokuratur nicht ab. Die Empfehlung der Generalprokuratur ist für den OGH auch nicht verbindlich.

Strasser: Der tiefe Fall

Ein Mann im Anzug sitzt auf einer Bank, umringt von Fotografen.

STRASSER-PROZESS AM LANDESGERICHT WIEN: STRASSER
Mehrere Männer in Anzügen zeigen das Victory-Zeichen.

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Ein lächelnder Mann im Anzug winkt aus einem Fahrzeug.

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Eine formelle Gruppenaufnahme von Männern und Frauen vor verschiedenen Flaggen.

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Zwei Männer, einer in Uniform, lächeln in die Kamera.

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Ein Mann mit zwei Frauen in Uniform, die Blumensträuße halten.

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Zwei Männer in Uniform und ein Mann im Anzug stehen neben einem Motorrad der Gendarmerie.

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Ein Mann im Anzug winkt aus einem Auto.

Ein Mann gestikuliert vor einem großen Porträt mit Brille.

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Zwei Männer sind im Gespräch zu sehen.

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Ein Mann im Anzug schaut aufmerksam nach oben.

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Ein Mann im Anzug zeigt auf den Schriftzug „scheidet.“ auf einem blauen Hintergrund.

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Zwei Männer in Anzügen stehen einander gegenüber und unterhalten sich.

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Nahaufnahme eines Mannes im Profil vor dunklem Hintergrund.

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Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt aus dem Autofenster einen Daumen nach oben.

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