Schwulen-Ehe ist vor Höchstrichtern

Gleichberechtigung: Verfassungsgerichtshof könnte die geltende „Verpartnerung“ kippen.

Dürfen Schwule und Lesben in Österreich heiraten? Nein, sagt der Gesetzgeber. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich zwar „verpartnern“, klassisch heiraten oder Kinder adoptieren bleibt ihnen aber verwehrt. Bis jetzt.

Denn zwei Verfahren, die ein niederländisches Paar beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angestrengt hat, könnten dazu führen, dass Österreich gleichgeschlechtliche Ehen nun doch zulässt bzw. zulassen muss.

Worum geht es? Zwei Niederländer sind vor Jahren in den Bezirk Kitzbühel gezogen, sie betreiben hier eine Ferien-Pension, alles läuft wunderbar. Irgendwann waren sich die schwulen Unternehmer aber nicht sicher, ob sie in Österreich weiter als verheiratet gelten.

Eigentlich wäre das eine Selbstverständlichkeit. Erstens haben sie rechtskräftig in den Niederlanden geheiratet und zweitens gilt zwischen EU-Staaten das Prinzip, dass eine gültige Ehe im Staat A auch von Staat B anerkannt wird. Um sicher zu gehen, gingen die Wahl-Tiroler auf die Gemeinde und baten, die standesamtliche Hochzeit zu wiederholen. Der Beamte weigerte sich, schrieb einen Bescheid – und den bekämpft das Paar jetzt vor dem VfGH.

„Es gibt keinen Grund, warum meine Mandanten plötzlich auf ein Institut zweiter Klasse zurückgestuft werden. Das ist eine Diskriminierung“, sagt Anwalt Helmut Graupner zum KURIER.

Freizügigkeit

Tatsächlich hat er gute Argumente, warum ihm die Höchstrichter recht geben könnten. Das entscheidende Stichwort ist die „Freizügigkeit“, also das Prinzip, wonach EU-Bürger nicht davon abgehalten werden dürfen, sich frei in der EU zu bewegen.

„Der EuGH hat beispielsweise beim Namensrecht mehrfach entschieden, dass etwa spanische Doppelnamen auch in jenen Ländern anerkannt werden müssen, die grundsätzlich keine Doppel-Namen vorsehen“, sagt Graupner. Vereinfacht gesagt hat der EuGH das so argumentiert: Es ist inakzeptabel, wenn EU-Bürger in einzelnen Staaten ihre (Doppel-)Namen verlieren. Das stört das Prinzip der Freizügigkeit.

Selbiges gilt laut Graupner für den Ehe-Status. „Stellen Sie sich vor, ein verheiratetes Paar steht vor der Situation nach Wien zu ziehen. Die beiden wollen hier leben und arbeiten, doch sie wissen, dass sie in Österreich plötzlich nicht mehr verheiratet sein dürfen. Wird dieses Paar dann hierherziehen?“

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