Fellner verliert Klage gegen Brandstätter

Ein Mann mit grauem Haar und Anzug blickt in die Kamera.
Die Privatanklage von Wolfgang Fellner gegen den KURIER-Chefredakteur wegen übler Nachrede wurde abgewiesen.

Richterin Mag. Beber hat in der heutigen Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien die Privatanklage des Herrn Wolfgang Fellner gegen KURIER-Chefredakteur Helmut Brandstätter wegen übler Nachrede abgewiesen.

Brandstätter hatte in einem Interview mit "Der österreichische Journalist" gesagt, Fellner habe in Österreich ein gefälschtes Dokument veröffentlicht. Das bezog sich auf ein Mail, mit dem Fellner Brandstätter unterstellt hatte, er habe als KURIER-Chef der ÖBB Lobbying angeboten. Was dieser natürlich nicht tat. (Mehr dazu in "Aus der Redaktion")

Die Begründung der Richterin lautete, dass tatsächlich ein "verändertes Mail" veröffentlicht wurde und die Behauptung Brandstätters, die Zeitung Österreich habe ein gefälschtes Dokument veröffentlicht, wahr ist.

Herr Fellner hat gegen dieses Urteil Berufung angemeldet.

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