Katastrophale Situation von Bettelmigranten
Sie wohnen in Autos oder Zelten, haben keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen, leben von der Hand in den Mund und kennen nur ein Ziel: am Arbeitsstrich oder beim Betteln ein paar Euro zu lukrieren, um etwas zu Essen zu haben. So lässt sich das Ergebnis einer Studie zu den Lebens- und Bedarfslagen von Bettelmigranten in Salzburg zusammenfassen, die am Freitag von der Plattform für Menschenrechte vorgestellt wurde.
"Wir gehen davon aus, dass im Verlauf eines Jahres rund 1.350 neue Pendelzuwanderer nach Salzburg kommen", berichtete Studienautor Heinz Schoibl. Zum Zeitpunkt der Befragung - im Februar 2013 - dürften sich mindestens 150 Personen, darunter 30 mitziehende Kinder in Salzburg aufgehalten haben. Rund 80 Prozent dieser Menschen kommen aus Rumänien, je rund zehn Prozent aus der südlichen Slowakei und aus Polen. Der Großteil sind Roma. Gemeinsam ist ihnen eines: Sie leben in ihrer Heimat in absoluter Armut.
Mythos organisiertes Betteln
"Sie kommen hierher, um Geld zu verdienen", sagte Schoibl. Wenn es mit Arbeit nicht funktioniere, dann versuche man es mit Betteln oder Straßenmusik. Während Männer sich stärker auf Gelegenheitsarbeit konzentrieren, sind Frauen vor allem auf das Betteln angewiesen. Mit einem Mythos räumt Schoibl auf: Es habe in den vielen Gesprächen keinerlei Hinweise auf mafiaähnliche Hintermänner oder organisiertes Betteln gegeben. "Was wir gefunden haben, sind familiäre oder nachbarschaftliche Netzwerke", berichtete der Sozialwissenschafter. Man teile sich die Reisekosten und schütze sich gegenseitig.
Basisversorgung
Angesichts der untragbaren Lebensumstände forderte die Salzburger Plattform für Menschenrechte von der Politik eine Basisversorgung für diese Menschen. "Es braucht eine bedarfsorientierte Grundversorgung", sagte Josef Mauthner vom Runden Tisch Menschenrechte. Er nannte ganzjährige Quartiere, sanitäre Einrichtungen, zentrale Aufenthaltsmöglichkeiten, eine Ausspeisung zum Selbstkostenpreis sowie eine ambulante Gesundheitsversorgung als notwendige Angebote. Darüber hinaus sollte es begleitende Maßnahmen geben: sprachkundige Streetworker, Erwerbsmöglichkeiten, niederschwellige Betreuungseinrichtungen für Kinder sowie Informationen für die Bevölkerung, um die Akzeptanz solcher Maßnahmen bei der Bevölkerung zu verbessern.
Um Unterstützung für die Anliegen zu gewinnen, präsentierte die Plattform für Menschenrechte die Studie am Freitag auch Vertretern der Stadtpolitik. "Es gibt so etwas wie eine Selbstverpflichtung der Stadt", pochte Ursula Liebing von der Plattform auf Unterstützung. Schließlich habe Salzburg 2008 die Charta für den Schutz der Menschenrechte unterzeichnet.
Die Frage von Bettelverboten und den entsprechenden Regelungen wird in der Öffentlichkeit regelmäßig diskutiert. Der Status ist je nach Bundesland unterschiedlich. Anfechtungen vor Gericht waren nur teilweise erfolgreich. Hier ein Überblick:
Oberösterreich hat seit Mitte 2011 ein Bettelverbot. Die mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossene Änderung des Polizeistrafgesetzes wurde von SPÖ und Grünen mittels Verfassungsklage bekämpft. Der VfGH entschied Mitte 2012, dass ein Verbot von aggressivem Betteln nicht verfassungswidrig ist, Regelungen ohne eine derartige Ausnahme hingegen schon. Da die oberösterreichische Formulierung diesen Passus enthält, blieb sie aufrecht. "Aufdringliches oder aggressives" Auftreten sowie der Einsatz von Kindern werden als Verwaltungsübertretung qualifiziert. Es drohen bis zu 720 Euro Strafe. Wer Betteleinsätze organisiert, den kann das sogar bis zu 14.500 Euro kosten. Mit der Kontrolle sind Ordnungsdienste, wie etwa die Linzer Stadtwache, betraut.
Ende Juni 2012 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Salzburger Bettelverbot gekippt und als verfassungswidrig aufgehoben. Im Bundesland galt bis dahin ein absolutes Verbot für Betteln jeder Art, das auch das "stille" Betteln mit Schild oder Hut umfasste. Bereits nach wenigen Monaten wurde im Oktober im zuständigen Ausschuss des Landtags die Neuregelung beschlossen, diese trat mit 28. Dezember 2012 in Kraft. Viel Erfahrung mit dem Verbot "neu" gibt es demnach noch nicht.
Verboten sind nun etwa aufdringliches oder aggressives Betteln, etwa durch Anfassen, unaufgeforderte Begleiten oder Beschimpfen oder das Betteln mit unmündigen Minderjährigen. Bereits der Versuch gilt als Verstoß, es drohten Geldstrafen von bis zu 500 Euro, bei organisiertem Betteln von bis zu 10.000 Euro. Kritiker der Neuregelung hatten vor allem den Interpretationsspielraum bei der Auslegung des Gesetztes bemängelt.
In Tirol plant die schwarz-grüne Landesregierung durch eine Anpassung des Landespolizeigesetzes die Abschaffung des Bettelverbots. Das Betteln soll künftig in stiller Form erlaubt sein, erklärte Soziallandesrätin Christine Baur. "Man darf das Thema Armut nicht in die Unsichtbarkeit drängen", fügte die Landesrätin hinzu. Derzeit ist es untersagt, "an einem öffentlichen Ort oder von Haus zu Haus von fremden Personen unter Berufung auf wirkliche oder angebliche Bedürftigkeit zu eigennützigen Zwecken Geld oder geldwerte Sachen für sich oder andere zu erbitten". Wer dagegen verstößt, "begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro oder mit Arrest bis zu zwei Wochen zu bestrafen", lautet die betreffende Passage in Paragraf 10 des Landes-Polizeigesetzes.
Seit Dezember 2010 ist in Niederösterreich ein Bettelverbot in Kraft. Es stellt das gewerbsmäßige Betteln, Betteln von Tür zu Tür und Betteln mit Minderjährigen unter Strafe. Der Beschluss wurde mit der Einführung des Wiener Bettelverbots begründet - dadurch seien viele Bettler auf das Umland ausgewichen, hieß es damals.
Auch mit dem Bettelverbot in der Bundeshauptstadt Wien hat sich der Verfassungsgerichtshof bereits beschäftigt. Dieses wurde allerdings nicht aufgehoben, vielmehr wurde im Herbst die Beschwerde einer Bettlerin gegen die Regelung zurückgewiesen, da sie nicht zulässig sei. Aus der Begründung, warum das so ist, geht hervor, dass das Wiener Bettelverbot nicht verfassungswidrig ist. Denn Betteln ist in der Bundeshauptstadt nicht generell verboten, sondern nur bestimmte Formen - wie aufdringliches, gewerbsmäßiges oder aggressives Betteln. "Zumindest die stille Bettelei zur Überbrückung einer Notlage", sei weiterhin erlaubt, interpretierten die Höchstrichter die Gesetzeslage.
In Kärnten ist das Bettelverbot vom Verfassungsgerichtshof nicht aufgehoben worden. Eine Beschwerde der beiden Landtagsabgeordneten Ines Obex-Mischitz und Barbara Lesjak wurde im Juli 2012 zurückgewiesen. Diese sei nicht zulässig, da in Kärnten nicht Betteln generell, sondern nur bestimmte Formen – wie etwa aggressives Betteln – verboten sei, argumentierten damals die Verfassungsrichter.
In Vorarlberg hat der Landtag mit einem einstimmigen Beschluss das generelle Bettelverbot im Land kürzlich aufgehoben. Dieser Schritt musste nach einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Juni 2012 gesetzt werden. Weiter untersagt ist aber aggressives bzw. organisiertes Betteln sowie Betteln mit Kindern. Die Gemeinden können außerdem ein Bettelverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen erlassen. Den Kommunen steht es demnach frei, im Vorfeld von Veranstaltungen ein allgemeines Bettelverbot zu verordnen, wenn mit einer besonderen Belästigung zu rechnen ist. Katharina Wiesflecker (Grüne) kritisierte diesen Passus als Hintertür, der den Missbrauch des Gesetzes ermöglichen könnte. Sollte es zu unzumutbaren Belästigungen kommen, so sei natürlich ein Bettelverbot auszusprechen - aber nicht im Vorhinein, so Wiesflecker.
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