Ex-Hypo-Banker plädieren auf Freispruch
Man trifft sich vor Gericht – diese Floskel trifft auf die ehemaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger zu, allerdings sitzen einmal mehr beide auf der Anklagebank. Wegen des Vorwurfs der Untreue.
Vor dem Klagenfurter Landesgericht erschienen sind sie am Dienstag jeweils aus der Haft, allerdings in unterschiedlichem Outfit: Kulterer im feinen Zwirn mit Hemd und Krawatte, Striedinger mit Pulli, Jogginghose, Krücken und eingegipstem linken Fuß, den er auf einem Sessel hochlagerte.
Einmal mehr beschäftigt sich das Gericht also mit den komplexen Kroatien-Geschäften der Hypo-Bank und den beiden Herren. Und einmal mehr plädieren sie auf Freispruch: Angeklagt sind Kulterer und Striedinger im aktuellen Prozess wegen Untreue im Zusammenhang mit der Finanzierung der kroatischen Luxusanlage "Skiper", der Hypo soll ein Schaden von 105 Millionen Euro entstanden sein. Das Duo soll in den Jahren 2002 bis 2005 fünf Kredite trotz fehlender Eigenmittel, Sicherheiten und Rückzahlungsfähigkeiten der Projektwerber vergeben haben. Die Anwälte argumentierten beim Prozessauftakt wie schon bei vorangegangenen Verhandlungen mit dem Vertrauensgrundsatz: ihre Mandanten hätten sich darauf verlassen müssen, dass Mitarbeiter pflichtgemäß handeln würden. Striedingers Vertreter rügte überdies die mangelnde Vorbereitungsfrist seines Mandanten. Dieser hätte weitere Hypo-Prozesse, zivilrechtliche Verhandlungen, ein Verfahren mit seiner Ex-Frau aufgrund der kürzlich erfolgten Scheidung und eine Achillessehnen-Operation zu absolvieren.
Projektleiter angeklagt
Auch der frühere Projektleiter Miro Oblak und die ehemalige Geschäftsführerin der Hotelanlage saßen auf der Anklagebank. Oblak soll die Hypo-Vorstände "eindringlich" zur Kreditvergabe überredet haben. Die vierte Angeklagte soll zur Untreue beigetragen haben, indem sie als Geschäftsführerin einer Gesellschaft, die über keine ausreichende Bonität verfügt habe, um Kredite angesucht und Anträge angefertigt habe.
Seine Mandanten seien mit der "gleichgültigen Attitüde eines Bankkunden" an die Sache herangegangen. Ob Bankvorstände bei der Gewährung von Krediten ihre Befugnis missbrauchen würden, könne den Dritt- und Viertangeklagten egal sein, argumentierte deren Anwalt. Am Donnerstag wird das Verfahren fortgesetzt.
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