Wissen/Gesundheit

400 Apotheken in ganz Österreich testen ab heute gratis

Nach sechs Wochen staatlich verordneten Corona-Lockdowns dürfen heute, Montag, Händler und körpernahen Dienstleister wie Friseure, Kosmetiker und Masseure wieder öffnen.

Die Lockerungen gehen vielerorts mit Testpflichten einher. Schüler etwa, die am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, müssen sich genauso einmal pro Woche testen lassen, wie berufliche oder private Pendler. Auch beim Besuch eines Friseurs oder anderer körpernaher Dienstleister muss man ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden ist. 

Mittels Antigen-Schnelltests kann man sich ab heute in rund 400 Apotheken in ganz Österreich gratis auf das Corona-Virus testen lassen. Es handelt sich dabei um ein Pilotprojekt, das schrittweise erweitert wird.

Eine Liste der Apotheken, die Gratis-Testungen anbieten, ist HIER abrufbar. Eine telefonische Voranmeldung für die Testungen ist aufgrund der erwartet hohen Nachfrage unbedingt notwendig.

"Corona-Tests sind ein wichtiger Pfeiler der Strategie zur Bekämpfung der Pandemie und können den Menschen in vielen Bereichen des täglichen Lebens wieder ein Stück Normalität und Freiheit zurückbringen. Den Apothekerinnen und Apothekern liegt es sehr am Herzen, dazu den bestmöglichen Beitrag zu leisten. Das Testen ist ein essenzielles Mittel für das Eindämmen der Pandemie“, erklärt Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer via Aussendung.

So funktioniert der Gratis-Test in der Apotheke

  • Alle Apotheken, die gratis testen, finden Sie unter www.apothekerkammer.at
  • Melden Sie sich unbedingt telefonisch für einen Termin in der Apotheke Ihrer Wahl an.
  • Nehmen Sie zu Ihrem Testtermin die E-Card mit, diese wird zur Identifikation herangezogen.
  • Die Abstrichnahme erfolgt durch eine Apothekerin, einen Apotheker unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienevorkehrungen.
  • Für die Durchführung werden Antigentests verwendet, welche eine CE-Kennzeichnung aufweisen und vom Hersteller für einen Nasen/Rachen-Abstrich bestimmt wurden.
  • Bei einem negativen Testergebnis erhalten Sie von der Apotheke eine Testbestätigung, die, wenn sie nicht älter als 48h ist, als Freitesten für körpernahe Dienstleister gilt.
  • Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses begeben Sie sich bitte in Selbstquarantäne und rufen Sie 1450. Es erfolgt eine Meldung an die Gesundheitsbehörde durch die Apotheke.
Alle Inhalte anzeigen