Streit zwischen Oberbank und Bank Austria geht in die nächste Runde
In der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der Oberbank sowie der Bank für Kärnten und Steiermark (BKS) auf der einen und der UniCredit Bank Austria auf der anderen Seite ist nun eine weitere Entscheidung gefallen. Die UniCredit hat Oberbank und BKS vorgeworfen, einen Schaden von sechs Millionen Euro zu Lasten der UniCredit verursacht zu haben.
Konkret geht es darum, dass Oberbank und BKS im Herbst 2022 ihr Syndikatsvorkaufsrecht nutzten und Anteile an der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) erwarben, die Wüstenrot angeboten hatte. Auf Basis eines Gutachtens wurde der Kaufpreis ermittelt. Dieser lag 20 Prozent über dem aktuellen Börsekurs, zu dem die Anteile am selben Tag weiterverkauft wurden. Daraus entstand eben ein Verlust von insgesamt 6 Millionen Euro.
Die UniCredit Bank Austria ist Aktionärin bei Oberbank und BKS und sieht sich wegen des geringeren Weiterverkaufspreises geschädigt. Die Bank Austria entschloss sich daher den Rechtsweg gegen die Vorstände von Oberbank zu beschreiten.
Sie hat bei Gericht beantragt, dass die Oberbank mithilfe eines so genannten Sondervertreters gegen ihren eigenen Vorstand eine Schadenersatzklage erhebt. Diesem Antrag ist das Landesgericht Linz nun gefolgt. Ein entsprechendes Verfahren wird nun eingeleitet.
„Das Gesetz erlaubt der UniCredit als Aktionärin formal diesen Antrag. Das Gericht hatte daher einen solchen Vertreter zu bestellen, ohne selbst die Prozessaussichten beurteilen zu dürfen“, heißt es seitens der Oberbank. Für die Oberbank sei klar, dass kein Schaden entstanden sei. Die Haftungsfrage würde sich im Gegenteil dann stellen, wenn das Aufgriffsrecht ausgeschlagen und die mögliche Übernahme der BTV durch die UniCredit erfolgt wäre.
Und weiter in Anspielung auf andere juristische Auseinandersetzungen zwischen den beiden Banken: „Gerade hat die UniCredit vom Obersten Gerichtshof zu lesen bekommen, was von ihren in diesen Verfahren und in den Hauptversammlungen der letzten Jahre erhobenen Vorwürfen zu halten ist: Nämlich nichts.“ In dem Fall vor dem OGH ging es um die Rechtmäßigkeit der gesellschaftsrechtlichen Struktur der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, BKS und BTV) und von Kapitalerhöhungen.
Stellungnahme der Bank Austria
Die UniCredit Bank Austria teilt gegenüber dem KURIER zur jüngsten Entwicklung mit: „Die Bestellung eines Sondervertreters ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Minderheitenschutzes.“
Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Kampf um die Vorherrschaft bei der BTV. Die UniCredit Bank Austria hatte laut Oberbank bereits zuvor Interesse gegenüber der Wüstenrot am Erwerb dieser BTV-Anteile deponiert. Hätte diese die Kontrolle über die BTV erworben, wäre das Geschäftsmodell der 3-Banken-Gruppe in Gefahr geraten. Mit Übernahme der BTV hätte sich die UniCredit Bank Austria auch die Kontrolle über die BKS und die Oberbank verschaffen können, heißt es seitens der Oberbank.