Wirtschaft

Recht auf Reparatur: EU-Parlament für Pflicht zum Recyceln

Der Akku des gar nicht so alten Handys lässt sich nicht mehr aufladen? Meist ist das Reparieren unmöglich oder so teuer, dass sich ein neuer Kauf mehr lohnt. Und so landen fast 85 Prozent aller Mobiltelefongeräte in Europa auf dem Müll – und nur 15 Prozent werden recycelt.

Ein unhaltbarer Zustand, wie das EU-Parlament befindet. Es will den wachsenden Müllbergen aus Haushalts- und Elektronikgeräten das „Recht auf Reparatur“ entgegensetzen.

Konkret würde das bedeuten: Hersteller müssen ihre Produkte so konstruieren, dass sie grundsätzlich reparierbar und dadurch länger nutzbar sind.

„Statt immer neue Ressourcen abzubauen, müssen wir die Impulse dafür geben, auf Langlebigkeit der Produkte umzusteigen“, fordert der SPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament, Andreas Schieder. „Wir müssen eine Kultur der Wiederverwertung etablieren.“

Nur 12 Prozent der genutzten Rohstoffe kommen derzeit zurück in den Wirtschaftskreislauf.

„Mit Hausverstand“

Mit seinem Initiativantrag, den das EU-Parlament in Brüssel diese Woche verabschieden wird, drängen die Abgeordneten die EU-Kommission, mit den Gesetzen für längere Produktlebigkeit und für das „Recht auf Reparatur“ Ernst zu machen.

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Wobei Barbara Thaler, Binnenmarktsprecherin der ÖVP im Europaparlament, zu bedenken gibt: „Wir brauchen einen Binnenmarkt mit Hausverstand.“ Was so viel bedeutet wie: Der Weg zu nachhaltigerem Wirtschaften dürfe nicht zu neuen Verboten und Quoten führen, sondern müsse vor allem Anreize bieten.

Mehr Ersatzteile

Eine unerlässliche Vorgabe aber beim „Recht auf Reparatur“ ist auch, dass erheblich mehr Ersatzteile produziert werden müssen. Die EU plant hier, Mindestzeiträume für das Lagern der Ersatzteile je nach Gerätetyp und eine maximale Lieferzeit einzuführen.

Auch Claudia Gamon, Neos-EU-Abgeordnete, pocht darauf, dass diese „grundsätzlich großartige Idee des Rechts zur Reparatur nicht zu mehr Bürokratie führen darf“. Außerdem brauche es für die einzelnen Branchen klare Vorgaben.

Gegen die "geplante Obsoleszenz"

Weiters fordert das EU-Parlament auch Maßnahmen gegen die „geplante Obsoleszenz“, also die von Herstellern bewusst verkürzte Lebensdauer von Produkten. So könnte etwa die Garantie für beispielsweise ein Smartphone an dessen erwartete Lebensdauer angepasst werden.

Hier ist vonseiten der Produzenten allerdings massiver Widerstand zu erwarten: Sie wären für den gesamten Lebenszyklus eines Produktes verantwortlich.

Ein erster, aber großer Schritt in Richtung mehr Reparaturen erfolgt bereits im Jänner: Ab 2021 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, nach der die Hersteller von Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten Produkte mit längerer Lebensdauer und einfacherer Reparatur als bisher liefern müssen.