Prozess Bank Austria gegen Linzer Oberbank: Erste Runde
Im Gerichtsstreit zwischen der UniCredit-Tochter Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, Kärntner BKS, Tiroler BTV) hat am Freitag im Landesgericht Linz das Beweisverfahren begonnen. Die Bank Austria hatte Anfechtungsklagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse der Regionalbanken eingebracht. Ein Urteil im Fall der Oberbank wird am Freitag nicht ergehen.
Streit um Macht im Aufsichtsrat
Die Verhandlungen bei der Bank für Kärnten und Steiermark (BKS) sowie der Innsbrucker Bank für Tirol und Vorarlberg starten später. Konkret wird der börsennotierten Oberbank vorgeworfen, der Bank Austria sei in der Hautversammlung der Regionalbank am 14. Mai dieses Jahres einen weiteren Aufsichtsrat verwehrt worden. Vielmehr wurden die Zahl Kapitalvertreter im Aufsichtsrat von 12 auf 11 reduziert. Diese Beschlüsse hat die Bank Austria angefochten.
Streit um Kapitalerhöhungen
Ferner wirft sie den 3-Banken vor, dass Kapitalerhöhungen der letzten Jahrzehnte nicht wirksam zustande gekommen seien, die untereinander verflochtenen Geldinstitute diese selbst finanziert hätten und, dass Geld im Kreis geschickt worden wäre. Daher wollte die Bank Austria eine Sonderprüfung in der Klagenfurter BKS und in der Innsbrucker BTV. Auch damit war man in den Regionalbanken-Jahreshauptversammlungen im Frühjahr abgeblitzt.
Bevor am Freitag jedoch das Beweisverfahren in Linz eröffnet wurde und die geladenen Zeugen zu Gehör kamen, verzögerten ein nachträglicher Beweisantrag des Klägers sowie die Diskussion über außergerichtliche Vergleichsgespräche den Beginn.
Oberbank-Chef kommt nicht
Auf den Antrag, dass Oberbank-Generaldirektor Franz Gasselsberger die Beteiligungsverhältnisse im Verfahren offenlegen solle, erklärten die Rechtsvertreter der beklagten Partei, dass "Gasselsberger dazu nie vor Gericht erscheinen wird", da dies nicht Gegenstand der Anfechtungsklage sei.
Bezüglich einer Mediation wurde keine Entscheidung getroffen. Die Richterin meinte, dass ohnehin "für Gespräche noch genug Zeit" bliebe: "Wir wissen alle, dass es bis zum Obersten Gerichtshof geht, egal wie es in Linz ausgeht", so die Richterin. Ein Urteil war für Freitag nicht zu erwarten.
Im eigentlichen Beweisverfahren wurden vom Notar die Mitschriften der Hauptversammlung vorgelegt, um anhand derer die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu rekonstruieren. Dieser sagte, er wurde im Vorhinein darüber informiert, dass es eine "strittige Hauptversammlung" werden könne.