Wirtschaft

Persönlicher Feiertag: Fenstertage beliebter als Karfreitag

Der Wirtschaftsmotor brummt auch am Karfreitag: Nur wenige Arbeitnehmer machen von ihrem "persönlichen Feiertag" Gebrauch und nehmen sich den Karfreitag als Urlaubstag, wie eine Umfrage des KURIER unter zahlreichen Unternehmen ergab. Laut neuer Karfreitagsregelung hat jeder Arbeitnehmer das Recht, auch gegen den Willen des Arbeitgebers einen bestimmten Tag freizunehmen, sofern er dies zwei Wochen bzw. ab 1. Juli drei Monate vorher bekannt gibt. Die Regelung löst den evangelischen Karfreitag-Feiertag ab, der vom EuGH als gleichheitswidrig aufgehoben wurde.

Auch wenn keine offiziellen Gesamtzahlen für den Karfreitag vorliegen: In der betrieblichen Praxis spielt die politisch umstrittene Novelle bisher keine Rolle. Normalbetrieb ohne Auffälligkeiten, heißt es auf Nachfrage bei AUA, BMW, OMV, Post, ÖBB, Verbund, A1, Umdasch, Raiffeisen Ware Austria RWA oder der Erste Bank. Bei der OMV haben nur sieben von 3.622 Mitarbeitern einen Antrag auf einen persönlichen Feiertag gestellt, bei der Post 30 (von ca. 19.000), bei der Erste Bank 37 (von ca. 5.000), bei Umdasch 2 (von 2.000) und beim Verbund 40 (von 2.742).

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Bei A1 und AUA sind es rund ein Prozent der Belegschaft. Bei RWA, BMW und ÖBB ging die Zahl der Anfragen Richtung null. Auch im Handel (Rewe, Hartlauer) sowie bei Klein- und Mittelbetrieben (Darbo, GL Pharma) ist die Nachfrage überschaubar. Viele Betriebe haben eigene, flexible Arbeitszeitregelungen. So haben etwa Arbeiter bei Schlumberger frei, da der Freitag im Rahmen einer Vier-Tage-Woche für sie generell frei ist.

Attraktive Fenstertage

Dass der Karfreitag kaum als Urlaubstag genommen wird, hat noch andere Gründe. Viele Arbeitnehmer nehmen gleich die ganze Karwoche Urlaub und in vielen Betrieben ist ohnehin Freitag zu Mittag Schluss. Wesentlich attraktiver für den persönlichen Feiertag sind die kommenden Fenstertage am 31. Mai und 21. Juni. Für den freien Freitag nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam reicht heuer die Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vorher. Ab 1. Juli beträgt die Frist dann drei Monate.

Arbeitsrechtler fürchten, dass speziell Klein- und Mittelbetriebe an den Zwickeltagen allein dastehen oder tief in die Tasche greifen müssen. Verhindern können sie die Absenzen laut Gesetz nicht. „Arbeitgeber haben keine durchsetzbare Möglichkeit, den persönlichen Feiertag bei Vorliegen betrieblicher Gründe zu verhindern“, erläutert Andrea Potz, Arbeitsrechtsexpertin in der Kanzlei CMS Austria.

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Der persönliche Feiertag ermögliche nämlich einen einseitigen Urlaubsantritt und sei damit weit stärker abgesichert als die sonstigen Urlaubstage, die einvernehmlich zu treffen sind. Soll heißen: Arbeitnehmer können zwar dem Ersuchen ihres Arbeitgebers nachgeben und am persönlichen Feiertag arbeiten, müssen es aber nicht.Wird freiwillig gearbeitet, besteht Anspruch auf das doppelte Entgelt (Feiertagszuschlag). In diesem Fall darf der persönliche Feiertag nicht vom Urlaubskonto abgezogen werden.

Konfliktpotenzial

Potz sieht durch die Regelung Potenzial für „betriebliche Spannungen“. Tatsächlich hätte eine Belegschaft, die sich zusammentut und den persönlichen Feiertag abspricht, ein Druckmittel gegen ihren Arbeitgeber in der Hand.

Übrigens: Wenn ein Unternehmen wegen vieler persönlicher Feiertage den Betrieb nicht aufrechterhalten kann und die restliche Belegschaft nach Hause schicken muss, haben diese Recht auf Entgeltfortzahlung.

Ein ungenannt bleiben wollender Speditionsunternehmer teilt gegenüber dem KURIER die Analyse von Potz. „Wenn in einer abgesprochenen Aktion von den Mitarbeitern einseitig persönliche Urlaubstage genommen werden würden, auf die ein einseitiger Anspruch besteht, wäre dies ein riesiges Problem.“

Zusätzliche Kosten

Der Unternehmer sieht für diesen Fall aus Sicht der Speditionen sogar Gefahr für die Versorgungssicherheit. „An langen Wochenenden könnte etwa die Versorgung der Tankstellen in so einem Fall nur noch schwierig aufrechterhalten werden. Es müsste dann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Samstag mit der gesamten Flotte und Belegschaft genutzt werden.“ Das aber würde für die Unternehmer zusätzliche Kosten bedeuten.

Die anderen vom KURIER befragten Unternehmen sehen die Sache hingegen entspannter. Bei Großkonzernen wie den ÖBB und der AUA ist Feiertagsarbeit ohnedies normal und über den Kollektivvertrag samt interner Regelungen geklärt. Auch kleinere Unternehmen wie Schlumberger sehen sich durch flexible Regelungen gut aufgestellt.