Wirtschaft

Millionenpleite eines "urgemütlichen" Restaurants

"Drei urgemütliche, rustikale Almhütten und unser sonniger Gastgarten laden ein zum Verweilen, Genießen und Feiern. Entdecken Sie mitten im Herzen Wien's - im Wiener Prater - ein wunderschönes, traditionell alpines Ambiente und lassen Sie sich durch unsere Gastfreundschaft verwöhnen. Genießen Sie unsere alpine Küche mit ihren traditionellen und schmackhaften Gerichten à la carte - natürlich frisch zubereitet!", heißt es auf der Homepage des Lokals. "Sei es für "den kloinen Hunger", "wos Siaßes" oder "wos Gscheits". Erlesene Qualitätsweine runden den Gaumenschmaus ab - oder darf's ein frisch Zapftes sein?"

Die Rede ist von der Prateralm GmbH mit Sitz in 1020 Wien, Prater 71b. Sie hat am Handelsgericht Wien einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung eingebracht. Das bestätigen Creditreform und KSV1870 dem KURIER. Die Gastrounternehmen betreibt im Wiener Prater die „Prater Alm“. Von der Pleite betroffen sind 25 Gläubiger und 18 Mitarbeiter.

Die Insolvenzursachen

"Die Gründe der nunmehrigen Insolvenz sind im Wesentlichen die Nachwirkungen der wirtschaftlichen Turbulenzen, die mit der COVID-l9-Pandemie ihren Beginn hatten", heißt es im Antrag. "Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen bei Energiekosten und Wareneinkauf hat es die Schuldnerin nicht geschafft, die Umsätze zu erzielen, die für eine Rückführung der COFAG gedeckten Kreditverbindlichkeiten und Bezahlung aller sonstigen Schulden kurzfristig notwendig wären. Es sind daher in den letzten Monaten Rückstände auch bei der ÖGK und beim Finanzamt aufgetreten, sodass die ÖCf einen Insolvenzantrag gestellt hat, Das Ausmaß einer bloßen Zahlungsstockung ist auch tatsächlich überschritten, obwohl die Schuldnerin durch die nunmehrige Auftragslage derzeit durchaus in der Lage ist, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften."

Entschuldung geplant

Dem Vernehmen nach sollen die Gesamtverbindlichkeiten bei rund einer Millionen Euro liegen. 

"Die Betreiberin der Prateralm beabsichtigt eine Entschuldung im Rahmen des beantragten Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung. Der dem Insolvenzgericht vorgelegte Sanierungsplan beinhaltet für die betroffenen Gläubiger eine Sanierungsplanquote von 20 Prozent zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans", so das Unternehmen.

„Der vom Insolvenzgericht zu bestellemde Insolvenzverwalter wird in einem ersten Schritt zu prüfen haben, ob das Gastrounternehmen fortgeführt werden kann. Die Entscheidung, ob die beabsichtigte Sanierung gelingen wird, treffen schließlich die Gläubiger in der Sanierungsplantagsatzung", sagt Jürgen Gebauer vom KSV1870.