Wirtschaft/Immo

Immobilien gegen Naturgewalten versichern

Wetterextreme nehmen zu und verursachen immer wieder große Schäden an Häusern und Wohnungen. Für Schäden durch Stürme, Hochwasser, Hagel, Schneedruck und Feuer kommt grundsätzlich die Versicherung auf – sofern Hab und Gut ausreichend versichert sind. Mieter und Wohnungseigentümer brauchen eine Haushaltsversicherung, für die Gebäudeversicherung ist die Hausverwaltung zuständig. Einfamilienhausbesitzer benötigen beide Versicherungen, sowohl für das Gebäude als auch für den Hausrat, häufig werden sie im Paket von den Assekuranzen angeboten, inkludiert ist eine Haftpflichtversicherung.

In der Gebäudeversicherung sind üblicherweise gedeckt:

– Feuer (auch Blitzschlag)

– Elementarschäden (Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)

– Leitungswasser und Glasbruch. In der Haushaltsversicherung sind zusätzlich zu den genannten auch Einbruchsdiebstahl, eventuell auch Vandalismus enthalten.

„Es muss aber nicht in beiden Versicherungen dasselbe versichert sein“, warnt Thomas Grünberger, Versicherungsexperte der Arbeiterkammer Niederösterreich. So könne in der Haushaltsversicherung eine Sturmschadendeckung enthalten sein, in der Eigenheimversicherung jedoch nicht. Deckt dann ein Sturm das Dach ab, gehe der Versicherungsnehmer leer aus.

„Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Versicherungssumme angepasst wird, wenn das Haus erweitert oder ein teures Bild angeschafft wird“, rät Grünberger.

Wird das unterlassen, besteht die Gefahr der Unterversicherung, das bedeutet, dass die Versicherung den Schaden nur anteilig bezahlen wird. Damit das nicht passiert, kann ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. „Man sollte auch checken, ob die Versicherungssumme nach einem Schadensfall wieder aufgefüllt wird“, rät der Experte der Arbeiterkammer. Denn hat man das Pech, dass knapp hintereinander zwei Schadensereignisse auftreten, kann es passieren, dass für den ersten Schaden der Topf ausgeschöpft wird – und dieser nicht gleich wieder aufgefüllt wird.

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Ein weiterer Punkt, den man vor Abschluss einer Versicherung überprüfen sollte: Tritt der Fall ein, dass die Immobilie durch Hochwasser oder Feuer so beschädigt wurde, dass die Versicherung eine Neuerrichtung veranlassen muss, dann könnte man vertraglich dazu gezwungen sein, das Haus an derselben Stelle wieder aufzubauen, wo schon einmal alles vernichtet wurde – und die Gefahr droht, dass dies sich wiederholen könnte. „In diesem Fall wäre es wichtig, dass man den Wiederaufbau in ganz Österreich vereinbart hat“, so der Experte.

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Generell können Versicherungsnehmer beim Abschluss der Polizze zwischen der Basisvariante und erweiterter Deckung wählen. Die Versicherungssumme wird pro Quadratmeter Wohnfläche ermittelt, „als Maßstab sollte der Neubauwert gelten, nicht der Zeitwert“, so Grünberger. Mit dem Naturkatastrophenschutz seien in der Basisvariante maximal 10.000 Euro versichert, bei der teureren, erweiterten Deckung seien es 30.000 bis 40.000 Euro, so der Experte. Er gibt zu bedenken: „Wenn das Haus wegbricht, hat man aber auch davon nichts .“

Wer grob fahrlässig handelt, etwa weil eine brennende Kerze unbeaufsichtigt war oder man während des Kochens die Küche verlässt und das Haus abbrennt, geht versicherungstechnisch leer aus. Außer: die grobe Fahrlässigkeit wird in der Versicherung abgedeckt. Grundsätzlich gilt aber: Der Versicherungsnehmer muss Vorkehrungen treffen, um Schäden zu minimieren, etwa wenn Wetternachrichten vor Sturm warnen, indem die Fenster geschlossen werden (Sorgfalts- und Schadenminderungspflicht). Kommt man dieser nicht nach, kann nur ein Teil der Schäden gedeckt sein.

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Hochwasser und Vermurung 

Gedeckt sind über die Haushaltsversicherung und die Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung üblicherweise Schäden durch Leitungswasser, die plötzlich entstehen. Anders sieht es bei langsam durch Korrosion entstandene  Schäden, diese können jedoch  extra gedeckt  werden.  Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen und Vermurungen sind meist mit nur sehr geringen Summen gedeckt.  Je nach Prämie wird ein Schaden in Höhe von 3.000 bis  10.000  Euro übernommen.  Ist der Schaden jedoch höher, müssen Versicherungsnehmer für die Mehrkosten selbst aufkommen.  Jedoch kann man bei manchen Versicherungsunternehmen  gegen eine höhere Prämie einen erhöhten  Versicherungsschutz abschließen.  
Ob das möglich ist,  hängt  auch davon ab, wo  das Gebäude steht. Befindet sich die Immobilie in einer sogenannten Gefahrenzone, etwa an Flüssen, die immer wieder über das Ufer treten oder an einem Berghang, wo schon öfter Muren abgegangen sind, dann ist die Prämie entweder sehr hoch – abhängig vom Risiko –  oder das Risiko  gar nicht versicherbar, weil das Einfamilienhaus in einer Hochwasserrisikozone steht. Versicherungen können sich  weigern, dieses erhöhte Risiko mittels erweiterter Deckung  abzusichern.  In diesem Fall  kann meist nur die Basisdeckung abgeschlossen werden. 
In sogenannten roten Zonen  wird heute nicht mehr gebaut. Es gibt allerdings zahlreiche Bestandsgebäude, die sich in diesen Bereichen  befinden. Wer wissen will, in welcher Zone sein Haus steht, kann dies im Gefahrenzonenplan  unter www.hora.gv.at unter Eingabe der Wohnadresse herausfinden.    

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Feuer, Explosion und Blitzschlag 

2019 zerstörte ein Feuer die Pariser Kathedrale Notre-Dame, die Bilder gingen um die Welt.  Doch auch in Österreich kommt es immer wieder zu Brandschäden an Immobilien. Ein Feuer kann mit einem Schlag alles zerstören, was man sich aufgebaut hat.   Feuerschäden sind  in der Basisdeckung als Teil der Haushalts- und Eigenheim oder Gebäudeversicherung enthalten, gedeckt sind Schäden durch Brand, Explosion und Blitzschlag sowie Folgekosten, die durch das Löschen entstehen. Zerstört ein Brand das Haus, muss die Versicherung den Zustand vor dem  Brand wiederherstellen, ein zerstörtes Gebäude  muss wieder aufgebaut werden. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, rasch die Feuerwehr zu alarmieren. 


170.000 Blitze gibt es pro Jahr in Österreich: Unterscheiden muss man zwischen direktem und indirektem Blitzschlag. Bei Ersterem  schlägt der Blitz  in das  Gebäude ein. Schäden am Haus sind dann durch die Feuerversicherung, die meist auch Schäden durch direkten Blitzschlag enthält, gedeckt. Werden durch die hohe Spannung elektronische Geräte zerstört, ist auch das meist abgesichert. Ein Blitzableiter verhindert Schäden dieser Art. Ein indirekter Blitzschlag liegt vor, wenn der Blitz in Stromleitungen außerhalb des Gebäudes einschlägt und es dadurch zu einer Überspannung in den Hausleitungen kommt –  das ist häufig nicht gedeckt, kann aber mitversichert werden.  

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Stürmisches Wetter, Hagel 

Entwurzelte Bäume und  abgedeckte Dächer sind häufig die Folge heftiger Sturmböen, die vor allem im Herbst heftig ausfallen können und im Jänner ihren Höhepunkt erreichen.  In der  Eigenheimversicherung sind Schäden durch die erweiterte Naturgefahrendeckung enthalten, die Stürme ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h am Haus und den Nebengebäuden anrichten. Für Schäden am Inventar, an Gartenmöbeln, dem Griller und dem Pool kommt die     Haushaltsversicherung auf.  Aber auch Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch sind  hier umfasst.


Kommt ein Sturm auf, gilt ein Schaden allerdings erst dann als Sturmschadenereignis,  wenn  Wind-Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h auftreten. Da das oft nur  für kurze Zeit der Fall ist und der Wind  dann  wieder abflaut, ist die genaue Uhrzeit, wann der Schaden eingetreten ist, wichtig für die Versicherungsmeldung.
Auch bei den Hagelschäden gibt es Einschränkungen.  Bei  einigen Versicherungen liegt ein Hagelschaden  erst dann vor, wenn eine Oberfläche durchschlagen oder zertrümmert wurde, nicht aber bei optischen Schäden, wenn  das  Flachdach aus Blech eingedrückt wurde, die Fensterbank   verbogen wurde oder   die Jalousie ein  Cut  aufweist. Wenn  Dach, Fensterbank und Jalousie  aber nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sind, werten dies manche Versicherungen nicht als Schaden, warnt  der Arbeiterkammer-Experte, und zahlen nur einen gewissen Prozentsatz. 
Da viele Menschen auch  rein optischen Schäden versichern wollen, bieten  die Versicherer  zunehmend die  Zusatzoption an, auch bereits bei rein optischen Hagelschäden zu leisten. Dies muss allerdings bereits beim Abschluss der Polizze berücksichtigt werden.  

Tipps vom Versicherungs-Experten

Vorsorgen:   Um der Versicherung Schäden oder Verluste melden zu können, sollte eine Inventarliste aller Gegenstände erstellt werden, zumindest die Wertgegenstände.  Diese in der Cloud abspeichern.  Für Hochwasser zumindest Sandsäcke anschaffen und eine Rückstauklappe im Kanal anbringen. Ein Leistungsblatt der Versicherung zeigt,  was gedeckt ist. 
Im Schadensfall: Den Schaden dokumentieren (Fotos) und möglichst rasch eine Schadensmeldung bei der Versicherung machen.  Diese enthält: Polizzennummer, Kontaktdaten, Bankdaten.  Versicherungsnehmer trifft eine Schadensminimierungspflicht, sie müssen den Schaden so klein wie möglich halten.  Hat ein Sturm das Haus abgedeckt, wird man versuchen, mit einer Plane das Dach abzudecken, damit nicht auch noch Schäden am Inventar entstehen.  

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