Crowdfunding: Österreich hat EU-Verordnung umgesetzt
Mit etwas Verspätung hat nun auch Österreich die neue EU-Verordnung zum Crowdfunding umgesetzt. Das Gesetz sei am 31. Dezember in Kraft getreten, wobei die Finanzmarktaufsicht (FMA) als national zuständige Behörde für die Vollziehung der Crowdfunding-Verordnung bestimmt worden sei, gab die FMA am Montag in einer Aussendung bekannt. Die Behörde ist in Österreich damit für Zulassung und Beaufsichtigung über Betreiber von Crowdfunding-Plattformen zuständig.
Das neue Gesetz soll grenzüberschreitendes Crowdfunding innerhalb der Europäischen Union erleichtern, in dem es Plattformen ermöglicht, ihre Dienstleistungen im gesamten EU-Binnenmarkt anzubieten.
Die FMA verweist allerdings auf österreichische Besonderheiten. Von der Crowdfunding-Verordnung seien weiterhin sogenannte "peer-to-peer" Modelle, bei denen keine Plattform involviert ist, nicht erfasst. Ebenso nicht die in Österreich populäre Finanzierung über die Ausgabe von Veranlagungen nach dem Kapitalmarktgesetz 2019 - insbesondere Nachrangdarlehen -, deren plattformmäßige Vermittlung weiterhin im Alternativfinanzierungsgesetz geregelt ist. Deren Regulierung und Aufsicht fällt weiterhin in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden, nicht in jene der FMA.