Woher kommt mein Fleisch? Kantinen müssen transparenter werden
Von Michael Hammerl
Nach langen Verhandlungen steht fest: Mit 1. September müssen Großküchen wie Kantinen die Herkunft ihrer Speisen kennzeichnen. Das gaben Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Donnerstag via Aussendung bekannt. Es sei ein "erster konkreter Umsetzungsschritt für mehr Transparenz auf unseren Tellern“, so die Minister. Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist nun verpflichtend.
Was bedeutet die Neuregelung?
Künftig soll die Herkunft am Speiseplan oder "gut sichtbar auf einem Plakat bzw. Monitor" zu sehen sein. "Das schafft mehr Transparenz und macht die Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern sichtbarer", so Totschnig. "Gleichzeitig sage ich: Unser Weg hat damit erst begonnen – ich werde mich weiterhin mit aller Kraft für mehr Wahrheit auf unseren Tellern einsetzen."
Für welche Lebensmittel gilt die neue Regelung?
Künftig müssen Fleisch, Milch und Eier gekennzeichnet werden. Laut der Regierung in folgenden Fällen:
- Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild
- Milch und Milchprodukte wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse
- Ei und Eiprodukte wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei
Bei Fleisch müsse das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei Milch betreffe die Kennzeichnung das Land, in dem das Tier gemolken wurde. Beim Ei sei jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.
Trifft die Herkunftskennzeichnung alle Großküchen und Kantinen?
Ja, unabhängig davon, ob es öffentliche oder private Küchen sind. Die Herkunftskennzeichnung gilt also in Betrieben, Schulen und auch Krankenhäusern. Manfred Ronge, Geschäftsführer vom Dachverband der österreichischen Gemeinschaftsverpfleger (GV Austria), meint, dass man jetzt schon regionaler unterwegs sei, als die meisten Menschen glauben würden.