Politik/Inland

Wer bei Corona-Impfschäden haften muss

„Die Haftung liegt beim Hersteller, das ist das Grundprinzip. Das war uns auch sehr wichtig, weil es guten Schutz für unsere Bürger bietet“, hält man in der EU-Kommission in Brüssel fest. Nicht erst am Tag, nachdem die EU-Medizinagentur empfohlen hat, Astra Zeneca weiter zu verimpfen, stellt sich die Frage: Wer haftet, wenn es bei der Corona-Impfung zu gravierenden Impfschäden kommt?

Zunächst muss nachgewiesen sein, dass es tatsächlich einen Zusammenhang zwischen Impfung und dem Schaden, im schlimmsten Fall, dem Tod des Patienten gibt.

Die EMA aber sieht nach derzeitigem Stand keinen Hinweis dafür, dass Impfungen mit dem Astra-Zeneca-Vakzin Blutgerinnsel verursachen.

Grundsätzlich gilt bei den zwischen der EU-Kommission und acht Pharmafirmen geschlossenen Verträgen: Der Produzent des von der EMA zugelassenen Produktes haftet – gemäß den Produkthaftungsgesetzen der jeweiligen Länder gegenüber dem geschädigten Patienten. „Der Hersteller ist für das Produkt und dessen sichere Verwendung verantwortlich“, heißt es dazu auf der Webseite der EU-Medizinagentur.

Lange Verhandlungen

Genau aus diesem Grund haben sich die Verhandlungen zwischen Pharmafirmen und EU-Kommission vergangenen Sommer und Herbst so lange hingezogen. Die Pharmakonzerne bestanden auf eine Minimierung der Haftung, was die EU-Kommission ablehnte.

Auch das Zulassungsverfahren der jeweiligen Impfstoffe bei der EMA dauerte dadurch länger.

Nur bei einer Notzulassung geht es schneller: Das geschah in Großbritannien. Dort begann man drei Wochen früher als in der EU zu impfen. Im Schadensfall aber haftet bei Notzulassungen nicht der Pharma-Konzern, sondern der Staat.

Für Ungarn gilt dasselbe: Kommt es dort mit dem russischen oder chinesischen Vakzin zu Problemen, haftet der ungarische Staat.

Doch es gibt Ausnahmen: Unter „bestimmten und strengen Bedingungen“ können die Firmen bei den Staaten für gewisse Verbindlichkeiten entschädigt werden. Welche dies sind, lässt sich wegen der geschwärzten Stellen bei den veröffentlichten Verträgen nicht sagen.