Sozialgeld: Wer gewinnt. Wer verliert.
Sie sind ein eingespieltes Team – mittlerweile. Sechs Monate ist es her, da traten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger und FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein erstmals gemeinsam auf, um die Eckpfeiler der Mindestsicherung Neu zu präsentieren. Ein halbes Dutzend Auftritte, unzählige Berichte und einige vom Verfassungsgerichtshof gekippte Länder-Modelle später ist es soweit. „Der Meilenstein“ (Wöginger) ist da. „Der Fleckerlteppich der Länder beendet“ (Kurz). Die „soziale Treffsicherheit erreicht“ (Hartinger-Klein) – damit die Mindestsicherung „zu keiner sozialen Hängematte verkommt. Auch nicht für Österreicher“ (Strache).
Das türkis-blaue Quartett lässt Zahlen sprechen, um die Relevanz ihrer Reform zu veranschaulichen. „Es gibt mehr Mindestsicherungsbezieher (2017: 307.853) als das Burgenland Einwohner (2017: 291.942) hat“, so Kurz. Jeder zweite Bezieher sei Ausländer, und seit 2012 sei die Zahl der Bezieher um das Doppelte gestiegen.
Strache wird indes nicht müde zu betonen, dass „die soziale Kälte der SPÖ“ nun beendet sei. „Die Mindestsicherung ist kein Grundeinkommen.“ Und, um August Wöginger zu zitieren: „Wer arbeitet, der darf nicht der Dumme sein.“
Soziale Kälte
Wie die Regierung auf diese Idee kommt, erläutert Kurz: „Das Median-Einkommen beträgt 2500 Euro brutto. 50 Prozent der Menschen verdienen weniger als 1800 Euro netto.“ Es sei ob der Höhe der Mindestsicherung für viele kinderreiche Familien (siehe Grafik) gar nicht mehr attraktiv, arbeiten zu gehen.
Mit dem Grundsatzgesetz gibt der Bund den Rahmen vor, die Länder setzen diesen je nach Maßnahme um – Spielraum gibt es etwa durch einen Sonderzuschlag für Wohnraum, der etwa in Salzburg und Tirol teurer ist.
Das Gesetz soll im April 2019 in Kraft treten. Für wen sich etwas verbessert und wer mit Einbußen rechnen muss:
Für wen es sich verbessert:
863 Euro sind jetzt ein flächendeckender Grundbetrag (518 Euro Geldleistung, 345 Euro Sachleistung für Wohnen und Energie) für Alleinunterstützte. Den Länder steht es frei, maximal 30 Prozent für höhere Wohnkosten draufzuschlagen. Das gab es bisher nur in Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg.
Bei Behinderungen gibt es einen Zuschlag von bis zu 155 Euro. Für Alleinerzieher gibt es einen extra Zuschlag von rund 25 Euro pro Monat und Kind.
Den Vermögenszugriff auf Wohneigentum gibt es erst nach drei Jahren – bis dato waren es sechs Monate. Auch das Auto darf man für den Arbeitsweg behalten. Vom Barvermögen wird erst ab 5200 Euro (bisher 4200) etwas abgezwackt.
Zu den Gewinnern zählen auch Bezieher mit Nebenjob. Konkret werden für ein Jahr lang 35 Prozent des Zusatz-Lohnes aus der Arbeit nicht angerechnet, sprich: nicht von der Mindestsicherung abgezogen, was einen Beschäftigungs-Anreiz darstellen soll.
Für wen es sich verschlechtert:
Kinderreiche Familien dürften wegen des neuen, degressiven Modells mit Einbußen kämpfen: Für das erste Kind gibt es 215 Euro, für das zweite 129 Euro und ab dem dritten nur noch 43 Euro. Karitative Organisationen und die SPÖ-geführten Länder Wien, Kärnten und Burgenland sehen darin eine erhöhte Armutsgefährdung.
EU-Bürger und Drittstaatsangehörige haben erst nach fünf Jahren im Land Anspruch auf den vollen Bezug, früher nur dann, wenn sie Arbeit haben. Einen Abzug gibt es für Zuwanderer ohne Deutschkenntnisse: 300 Euro werden nicht mehr ausbezahlt, sondern etwa in einen Deutschkurs investiert. Einzelpersonen erhalten nur noch 560 Euro – so wenig wie derzeit nur in Oberösterreich.
Am stärksten von Einbußen betroffen sind also asylberechtigte Familien ohne Deutschkenntnisse: In Salzburg-Stadt etwa sind bis zu 2750 Euro für Paare mit drei Kindern möglich. Künftig sind es mit dem Sonderzuschlag fürs Wohnen nur noch maximal 1525 Euro.