Politik/Inland

Ratz im U-Ausschuss: "Der g'hört ja daschossen"

Der ehemalige OGH-Präsident und Kurzzeitinnenminister Eckart Ratz redet gerne, laut und vor allem: viel. Bei seiner Befragung am Donnerstag vor dem ÖVP-U-Ausschuss hatten die Abgeordneten ihre liebe Not, ihn in seinen Ausführungen zu bremsen. Das gelang nur bedingt.

Zunächst stellte Ratz klar, Pilnacek kenne er gut, zu ihm habe er ein Mal positives, Mal negatives Spannungsverhältnis gehabt. Auch den jüngst suspendierten Oberstaatsanwalt Johann Fuchs kenne und schätze er. Die Suspendierung halte er "nach Maßgabe dessen, was ich weiß" für "schreiendes Unrecht". Denn: "Der Fuchs ist ein total anständiger Typ".

Gefragt, ob er von politischen Einflussnahmen auf Verfahren wisse, reagierte der Kurzzeit-Innenminister durchaus heftig: "Der g'hört ja daschossen!", rief er und meinte Politiker, die Derartiges versuchen. Auch während seiner Amtszeit habe er keine Interventionen mitbekommen. "Es sind keine dunklen Machenschaften passiert".  

Kritik übte Ratz hingegen an der Arbeitsweise der WKStA. Diese hat ja jüngst der Soko Tape die Ermittlungen im Ibiza-Komplex entzogen, weil es Verfahrenspannen und Vertrauensverlust gegeben habe, wie WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda am Mittwoch ausgeführt hatte.

Man dürfe etwa niemandem die Kompetenz entziehen, weil der einen nicht mag, erklärte Ratz sinngemäß. "Die WKStA ist doch nicht der Dienstvorgesetzt der Polizei, wo simma denn überhaupt?", sagte Ratz

Die Soko Tape war während Ratz Amtszeit eingesetzt worden. Er habe während seiner 13 Tage als Minister allerdings nur gefragt, ob man überhaupt eine Soko machen dürfe. Wer in die Soko kommt, habe er nicht beeinflusst, auch das Operative habe ihn nicht interessiert. 

Gleichzeitig führte er aber an, dass in seiner Rechtsansicht die WKStA nach Paragraf 20a die Zusammenarbeit mit einer SOKO verweigern darf. Jede andere StA dürfe das nicht, weil da ist der Minister "der Oberbumpfti", bei der WKStA nicht. 

Außerdem kritisierte Ratz, dass WKStA die Chats selbst auswerte, das sei aus seiner Sicht nicht rechtskonform. "Die Staatsanwaltschaft kann sich bei der Sicherstellung und der Auswertung nur beteiligen", so Ratz. Aber sie dürfe die Auswertung nicht der Polizei entziehen. 

In Sachen Postenbesetzung, genau gesagt jener von Eva Marek als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien 2014 hielt Ratz fest: Marek sei als jüngste Person zur Hofrätin ernannt worden. Daher: "Eine furchtbare Flasche kann sie nicht sein."