Nationalrat: Gesetz muss fürs Freitesten geändert werden
Spannung herrscht vor der Sondersitzung des Nationalrats am Montag: Einberufen wurde sie, um einen Fehler in einem Beschluss zu den Sonderpensionen zu korrigieren. ÖVP und Grüne werden die Sitzung aber nutzen, um Ergänzungen hinsichtlich der neuen Teststrategie für die Schlussphase des dritten Lockdowns einzubringen.
Am 18. Jänner sollen Handel und Gastronomie wieder aufsperren. Nutzen darf das Angebot nur, wer sich am Wochenende zuvor an den österreichweiten Massentests beteiligt und negativ getestet wird. Für alle anderen gilt der Lockdown samt Ausgangsbeschränkungen eine Woche länger.
Wie berichtet, sind laut Epidemiegesetz Testungen explizit „freiwillig“. Für das geplante „Freitesten“, das Auflagen mit sich bringt, braucht es eine gesetzliche Grundlage. Laut Gesundheitsministerium betreffen die Ergänzungen das Epidemiegesetz und das Covid-19-Maßnahmengesetz.
Grüne und ÖVP planen, den Antrag mit den Ergänzungen bei der Plenarsitzung am Montag einzubringen und dem Gesundheitsausschuss zuweisen zu lassen. Nach einem Termin wird derzeit noch gesucht, wahrscheinlich finden Sitzung und Beschluss erst im neuen Jahr statt.
Die Gesetzesänderung ist ein Baustein, den es erst ab Mitte Jänner zum Testen braucht. Bereits ab 26. Dezember gilt der dritte Lockdown – und die Verordnung dafür wird am Dienstag im Hauptausschuss beschlossen.
Misstrauensantrag
Die FPÖ geht unterdessen auf die Barrikaden: Klubchef Herbert Kickl verglich das Freitesten mit „Schutzhaft“. Er selbst werde sich weder testen noch impfen lassen.
Kickl kritisierte den „Zick-Zack-Kurs“ in der Corona-Pandemie, kündigte einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Regierung sowie eine „Dringende Anfrage“ an – verriet aber nicht, an welches Regierungsmitglied. Türkis-Grün sollten selbst einmal im Ungewissen gelassen werden, so Kickl.