Politik/Inland

Mindestsicherung: Bregenz als Vorbild für Türkis-Blau?

Die türkis-blaue Koalition will an ihrem Plan festhalten, die Mindestsicherung bundesweit zu vereinheitlichen. Klar ist dabei, dass es damit in einigen Bundesländern – vor allem Wien – zu Kürzungen kommen soll. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das niederösterreichische Modell aber als "verfassungswidrig" aufgehoben hat, stellt sich die Frage, wie der Bund sein Versprechen einlösen will.

Einige Stimmen sehen das Vorarlberger Mindestsicherungs-Modell als optimale Basis für ein Gesetzeswerk der Bundesregierung – und diese kommen nicht nur aus Vorarlberg. Ex-Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) zum Beispiel plädiert dafür, sich nach dem VfGH-Entscheid gegen Niederösterreich am Vorarlberger Modell zu orientieren. Auf dieses hätten sich die zuständigen Landesräte 2016 bereits in Grundzügen geeinigt, sagte er am Montag. Nachsatz: Niederösterreich und Oberösterreich hätten es boykottiert, "jetzt haben sie den Schlamassel".

Verfassungskonformes Sparen

Auch die Vorarlberger ÖVP, die in Bregenz mit den Grünen regiert, würde ihr Mindestsicherungs-Modell naturgemäß gerne als Basis für die bundesweite Regelung von ÖVP und FPÖ in Wien sehen. Mit dem Paket seien in Vorarlberg die Kosten der Mindestsicherung sowie die Anzahl der Bezieher reduziert worden, sagte Roland Frühstück, ÖVP-Klubobmann in Vorarlberg, am Montag.

Anders als in Niederösterreich wurde die Lösung in Vorarlberg vom VfGH aber bereits in den elementaren Punkten bestätigt. "Im Juni 2017 wurde Mindestsicherung an 4.051 Haushalte ausbezahlt, im Dezember waren es noch 3.838", bilanziert Klubobmann Frühstück.

Vorarlberg: Anreize zur Integration

Was unterscheidet also das "Vorarlberger Modell" von jenem in Niederösterreich?

  • Während in Niederösterreich (verfassungswidrig) auf die Dauer des Aufenthalts - fünf innerhalb in den vergangenen sechs Jahre - abgestellt wurde, setzt das im Juli 2017 in Kraft getretene Vorarlberger Modell besonders auf Sachleistungen. Die Wohnkosten werden grundsätzlich direkt bezahlt.
  • Derzeit werden für Ein-Personen-Haushalte bis zu 503 Euro und für Zwei-Personen-Haushalte bis zu 595 Euro bezahlt. Außerdem gibt es vergünstigte "Öffi"-Tarife, die den Weg zur Arbeit oder zum Deutschkurs und damit zur Integration erleichtern sollen.
  • Eine Deckelung auf 1.500 Euro pro Familie und Haushalt, wie zuletzt auch im Regierungsprogramm angekündigt, ist nicht vorgesehen. Allerdings dürfen zur Deckung des angemessenen Wohnbedarfes pauschalierte Höchstsätze je Haushaltsgröße nicht überschritten werden (§ 7 Abs. 1 Mindestsicherungsverordnung). Ein Paar mit drei Kindern erhält so maximal 742 Euro, ein Paar mit vier Kindern nur 30 Euro mehr.
  • Zudem ist es grundsätzlich möglich, dass anerkanntem Flüchtlingen, die sich nicht ausreichend um ihre Integration kümmern, die Leistung gekürzt wird. Möglich wurde das mit der Anfang Februar eingeführten Integrationsvereinbarung. Bei der Antragstellung auf Mindestsicherung ist auch die Integrationsvereinbarung zu unterschreiben.