Mindestsicherung: Regierung will hart bleiben

Regierungskoordinatoren Hofer (FPÖ) und Blümel (ÖVP)
Obwohl "verfassungswidrig" und "gleichheitswidrig", will Türkis-Blau Härte zeigen.

Es ist eine juristische Ohrfeige mit weitreichenden Folgen, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montag präsentierte: Die Höchstrichter hoben das niederösterreichische Modell der Mindestsicherung, das Kürzungen, eine Deckelung und eine fünfjährige Wartefrist beinhaltet hatte, mit sofortiger Wirkung als "unsachlich" und "gleichheitswidrig" auf.

Wartefrist soll bleiben

Die Bundesregierung will dennoch an ihrem Plan festhalten, wieder eine bundeseinheitliche Regelung zu finden, die zwischen jenen unterscheidet, "die schon länger in das Sozialsystem eingezahlt haben und jenen Nicht-Österreichern, die neu in das Sozialsystem dazu gekommen sind". Einen entsprechenden Vorschlag soll es bis Ende des Jahres geben, erklärten die Minister Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer ( FPÖ), die Regierungskoordinatoren.

Nun stehen die Juristen im blauen Sozialministerium vor einem veritablen Problem, wie eine Regelung aussehen soll, die letztlich auch von den SPÖ-geführten Bundesländern (Kärnten, Burgenland und Wien) als auch vom Verfassungsgerichtshof akzeptiert wird.

Es darf nicht verwundern, dass Türkise wie Blaue fest entschlossen sind, bei der Mindestsicherung zu kürzen, war genau das doch einer der Dauerbrenner im vergangenen Wahlkampf. Insbesondere die nun als "gleichheitswidrig" aufgehobene fünfjährige Wartefrist für Ausländer, wurde immer wieder von ÖVP-Chef Sebastian Kurz als auch von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache versprochen.

Mehr noch: Nach Abschluss der Koalitionsverhandlung versprachen Kurz wie Strache eine neues Mindestsicherungs-Modell, das die niederösterreichische Regelung zum Vorbild haben soll.

Konkret wollen sie wie erwähnt das Sozialgeld erst nach fünf Jahren legalem Aufenthalt auszahlen. Auch eine Deckelung und eine reduzierte Mindestsicherung für Flüchtlinge hat das Regierungsprogramm vorgesehen. Genau jene Punkte, die für den Verfassungsgerichtshof nicht akzeptabel waren.

Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner erklärte umgehend, ihre Regierung werde dem Erkenntnis Folge leisten. Ihr Klubchef Klaus Schneeberger kündigte bis zum Sommer eine Neuregelung an, um "der Mindestsicherung die Attraktivität zu nehmen".

Weitreichende Folgen

Das Urteil ist folgenreich: Etwa für jene 160 niederösterreichische Mindestsicherungsbezieher, die ihren Bescheid aufgrund der Kürzungen beeinsprucht hatten und deren Beschwerden beim VfGH landeten. Sie bekommen die volle Mindestsicherung rückwirkend ab Datum ihrer Beschwerde ausbezahlt.

Folgen dürfte die Entscheidung auch für die derzeit geltenden Regelungen im Burgenland und in Oberösterreich haben. Die Burgenländer, obwohl SPÖ-regiert, hatten auf Druck der FPÖ eine zu Niederösterreich ganz ähnliche Regelung beschlossen.

In Oberösterreich geht die rote Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer – wie auch die Grünen – davon aus, dass die geltende Deckelung ebenfalls keinen Bestand haben werde. Doch die Regierung des schwarz-blau geführten Bundeslandes legte am Montag erneut ein "klares politisches Bekenntnis zur BMS light und zum Deckel bei 1500 Euro" ab. Tatsächlich ist die VfGH-Entscheidung ja kein Präjudiz, da die Höchstrichter von Fall zu Fall entscheiden.

Besonders in Wien war die Erleichterung am Montag groß: Die Wiener Roten und Grünen hatten sich vehement gegen Kürzungen oder eine Wartefrist ausgesprochen. "Ich erwarte mir, dass damit alle populistischen Schreie nach Einschnitten in der Mindestsicherung ein Ende haben", erklärte Sozialstadträtin Sandra Frauenberger.

NÖ-Mindestsicherung verfassungswidrig

Österreich ist ein Fleckerlteppich – zumindest in puncto Mindestsicherung. Denn seit im Jahr 2016 die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern um ein einheitliches Modell gescheitert sind, wird bundesweit unterschiedlich geregelt.

Etliche Länder preschten wie Niederösterreich mit Kürzungen, die auf Migranten abzielen, vor: So muss man auch im Burgenland für den vollen Bezug der Mindestsicherung fünf der vergangenen sechs Jahre in Österreich gemeldet gewesen sein.

Ein Asylberechtigter bekommt im Burgenland damit maximal 584 Euro statt 845 Euro pro Monat. Zudem wurde – wie in Niederösterreich – ein „Deckel“ für Familien bei 1500 Euro eingeführt.

Auch in der Steiermark (647 statt 863 Euro) und in Oberösterreich (520 statt 914 Euro) bekommen Flüchtlinge weniger als österreichische Bezieher.

Tirol und Vorarlberg zahlen indes Menschen in Wohngemeinschaften weniger aus – was meist Flüchtlinge betrifft. Wien, Kärnten und Salzburg haben weder Deckel für Familien noch Wartefristen für Migranten.

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