Schulen müssen auf Distance Learning umstellen
Von Michael Hammerl
Die Regierung hat gesprochen: Dreiwöchiger, harter Lockdown ab Dienstag, ganztägige Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbot und geschlossene Schulen.
So geht es in den Schulen weiter
"Offene Schulen waren unser Ziel", sagte Heinz Faßmann. Aktuell besitze aber die Gesundheit Priorität. "Schulen sind keine Treiber der Infektion, aber auch nicht frei von Infektionen", so der Bildungsminister.
Pflichtschulen stellen ab Dienstag, 17. November, auf Distance Learning um, bleiben aber für Betreuung und auch für die pädagogische Unterstützung in Lerngruppen offen. Heißt: In den Schulen werden sogenannte Lernstationen eingerichtet, an denen im Rahmen von Kleingruppen mit der Unterstützung von Lehrern Aufgaben durchgeführt werden können. Hier gilt die Einhaltung von Hygienestandards. Die Betreuung kann nur stundenweise erfolgen.
Damit ist der 16. November der letzte normale Schultag vor dem "harten" Lockdown. Er soll dafür genutzt werden, Schüler für die folgenden drei Wochen zu briefen und zu erheben, welche Schüler Betreuung und pädagogische Unterstützung am Standort benötigen. "Ich ersuche die Eltern, das bekannt zu geben", sagte Faßmann. Schüler und Schülerinnen, die zuhause keine geeigneten Arbeitsplätze vorfinden oder nicht über entsprechende Endgeräte verfügen, sollen das Angebot wahrnehmen, so der Minister.
"Schwebezustand wie im Frühjahr verhindern"
Klarer Appell: Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können, sollen dies auch tun. Der Schulbetrieb soll dann ab 7. Dezember wiederaufgenommen werden. "Eine Schwebezustand wie im Frühjahr möchte ich vermeiden", stellte Faßmann fest.
Stellt sich noch die Frage: Darf in diesen drei Wochen zusätzlicher Lernstoff vermittelt werden? Die Entscheidung liegt bei der Lehrkraft. Grundsätzlich soll der Schwerpunkt aber auf die "Vertiefung des bereits Erlernten" gelegt werden. Alle Tests und Schularbeiten werden verschoben.
Kindergärten bleiben ebenfalls nur zur Betreuung geöffnet.
80 Prozent Umsatzersatz
Das Finanzministerium wickelt laut Aussendung derzeit einen Umsatzersatz für Gastronomie und Hotellerie ab. Für den Zeitraum der Schließung soll betroffenen Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes ersetzt werden. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Bisher "wurden 30.041 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 900 Mio. Euro eingereicht. Davon werden über 800 Mio. in den kommenden Tagen ausbezahlt", sagte Blümel. Die meisten Anträge seien aus Wien gekommen.
In der Umsetzung befinde sich indes ein Umsatzersatz für den Handel und "körpernahe Dienstleistungen". Körpernahe Dienstleister wie Friseure, Masseure oder Kosmetiker sollen für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen.
Handel: Frage der Verderblichkeit
Eine "differenzierte" Betrachtung nehme man beim Handel vor. Der Verfassungsdienst der Republik hab das so empfohlen, meinte Blümel. Hier soll es einen Umsatzersatz zwischen 20 und 60 Prozent geben. Unternehmen, die mit "verderblicher oder stark saisonal bedingter Ware" handeln, sollen 60 Prozent Umsatzersatz erhalten – etwa der Blumenhandel. Der Möbelhandel, dessen Waren eine tendenziell geringere Verderblichkeit aufweisen, muss sich mit 20 Prozent zufriedengeben.
Beantragbar soll der Umsatzersatz wieder über "FinanzOnline" sein, bestätigte Blümel.
Fixkostenzuschuss: "Zwei-Säulen-Modell"
Zusätzlich soll im November der "Fixkostenzuschuss II" umgesetzt werden. Er wurde bereits im April von der EU-Kommission notifiziert, allerdings in Österreich bisher nicht umgesetzt, weil die Obergrenze von 800.000 Euro an Zuschüssen dem Finanzministerium zu niedrig erschien. Parallel dazu kommt eventuell ein Verlust-Ersatz in Höhe von drei Millionen Euro. Blümel meinte, hier werde noch verhandelt. Diese Instrumente können auch für andere Monate als den November angewandt werden.
Blümel sagte, dass beim "Fixkostenzuschuss I" mehr Anträge ausbezahlt worden seien, als in anderen Ländern. Beim Fixkostenzuschuss II sei man nun aufgrund der schwierigen Verhandlungen mit der EU-Kommission zu einem "Zwei-Säulen-Modell" übergegangen, wo ab Montag, 23. November, bis zu 800.000 Euro ausbezahlt werden können, meinte Blümel. De facto wird der Fixkostenzuschuss II nun also doch gemäß der EU-Richtlinien umgesetzt.
Kurzarbeit mit null Prozent Arbeitszeit
Das Gesundheitssystem sei "vollkommen ausgelastet", sagte Aschbacher. Sie habe Verständnis für "jeden und jede Einzelne" in "dieser Ausnahmesituation".
Zu den harten Fakten: Die Corona-Kurzarbeit soll für alle vom Lockdown betroffenen Betriebe angepasst werden, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Betriebe, die vom Lockdown betroffen sind, können die Arbeitszeit auf null Prozent reduzieren. Anträge mit Anfang November können rückwirkend bis zum Ende des Lockdowns gestellt werden.
Zum Thema Homeoffice kündigte Aschbacher drei wesentliche Punkte an: Der Unfallversicherungsschutz wird für Beschäftigte bis Ende März fortgesetzt, die Pendlerpauschale wird verlängert und ein Leitfaden für "ergonomisches Arbeiten" für das Homeoffice soll bereitgestellt werden.
Erweitert wird die "Sonderbetreuungszeit", sie sei gemeinsam mit den Sozialpartnern adaptiert worden. Sie soll statt drei, nun auch vier Wochen möglich sein. Aschbacher sprach von einem ihr "besonders wichtigen Anliegen".