Politik/Inland

Grasser zu acht Jahren Haft verurteilt: "Man wollte mich hängen sehen"

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168 Tage wurde prozessiert, sieben Jahre ermittelt. Am Freitag Vormittag endete der Monsterprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere schließlich mit einem Schuldspruch. 80 Minuten dauerte die Urteilsverkündung. Der Schöffensenat verurteilte Grasser zu acht Jahren Freiheitsstrafe, den Zweitangeklagten Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger zu sieben Jahren, den Lobbyisten Peter Hochegger zu sechs Jahren. 

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Grasser habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, sagte Richterin Marion Hohenecker. Dass Grasser als Finanzminister eine der höchsten Positionen der Republik bekleidete, fiel beim Strafmaß besonders ins Gewicht.

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Das Urteil ist freilich noch nichts rechtskräftig. Die Schuldig-Gesprochenen haben über ihre Anwälte bereits angekündigt, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Strafmaß einlegen zu wollen. Für Grassers Anwälte sei "glattes Fehlurteil" gefällt worden. Grasser selbst erklärte nach dem Urteil er sei "traurig und schockiert". Es habe nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun, der Schöffensenat habe die Punkte der Anklageschrift unkritisch übernommen. Er stelle sich die Frage, warum man daher überhaupt drei Jahre verhandelt hätte, erklärte Grasser. Auch seinen ursprünglichen Vorwurf, die Richterin sei befangen, wiederholte er.  

Die Urteilsbegründung

Hohenecker hatte in der Urteilsbegründung erklärt, es bestehe "kein Zweifel", dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenbank OÖ "pflichtwidrig" erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt.

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"Nur Grasser kommt als Informant in Frage", erläuterte die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bieten werde. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Walter Meischberger hatte ausgesagt, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen. Doch das sei eine reine Schutzbehauptung, erläuterte die Richterin. Sie sei nur gewählt worden, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.

Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein


Auch die drei ominösen Konten "Karin", "Natalie" und "400.815" erwähnte Hohenecker in ihrer Begründung. Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde", so die Richterin zur Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro. Diese wurde über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin.

Dass Hochegger gleich zu Beginn des Prozesses ein Teilgeständnis abgelegt (und Grasser damit schwer belastet) hatte, legte ihm das Gericht nicht strafmildernd aus. Angesichts der "erdrückenden Beweislast" sei das eher Taktik gewesen, sagte die Richterin. 

Unter anderem merkte Hohenecker an, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatplan zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik durch drei Zeugenaussagen belegt sei. Es sei eine "Infrastruktur zur Verschleierung" geschaffen worden.

Grassers Ausführungen zum "Schwiegermuttergeld", wonach er rund 500.000 Euro von der Mutter seiner Frau in bar erhalten habe, um damit sein Veranlagungstalent zu beweisen, seien "abwegig und widerlegt". Weiters sprach Hohenecker von einer "umfangreichen Spurenverwischung" mittels Scheinrechnungen und Scheinprojekten.

Lesen Sie hier den Live-Ticker von der Urteilsverkündung im Detail

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