Politik/Inland

Krankenversicherung: Beiträge sollen um 700 Millionen Euro sinken

Die Regierung beschließt in Mauerbach erste Eckpunkte für die "Entlastung Österreich". Mit der Fortsetzung des 2018 begonnenen Entlastungskurses soll die Steuer- und Abgabenquote in drei Etappen bis 2022 in Richtung 40 Prozent sinken, so die Regierungspläne.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Gesamtvolumen von 4,5 Milliarden Euro für die Entlastung geplant.

Und so sehen die Maßnahmen für 2020 im Detail aus:

Niedrigere Krankenversicherungsbeiträge

Mit der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge um ca. 700 Mio. Euro will die Bundesregierung die kleinen und mittleren Einkommen ab dem kommenden Jahr entlasten. "Die Finanzierung dazu erfolgt aus dem Bundeshaushalt und wird zu keinen Leistungskürzungen führen", heißt es in einem Reformpapier der Bundesregierung. Betreffen wird die Beitragsreduktion die Krankenversicherung.

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Ökologisierung

2020 werden Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuersystems gesetzt. Dabei soll auf die österreichische Klima- und Energiestrategie zurückgegriffen werden. Details lässt die Regierung vorerst offen. Sie gibt nur ein Ziel an: Im Bereich der Mobilität neue ökologische Anreize zu schaffen, um emissionsarme und energieeffiziente Fahrzeuge steuerlich zu begünstigen. Darüber hinaus sind steuerliche Erleichterungen in den Bereichen Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff geplant.

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Pauschalierungen für Kleinunternehmen

Für Kleinunternehmer soll die sogenannte „Kleinunternehmergrenze“, das heißt jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist, erhöht werden. Zudem soll für diese Unternehmer zukünftig eine Pauschalierungsmöglichkeit im Rahmen der Einkommensbesteuerung geschaffen werden, die gewährleistet, dass sie zukünftig weder eine Umsatzsteuer- noch eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

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Höhere Werbungskostenpauschale

Um eine Vereinfachung und Entbürokratisierung für steuerzahlende Arbeitnehmer zu erreichen, soll die bisherige Werbungskostenpauschale von 132 Euro erhöht werden. Damit ersparen sich bis zu 60.000 Personen zukünftig die Abgabe einer Steuererklärung in der Arbeitnehmerveranlagung.

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Weitere Schritte 2021, 2022

Über diese Maßnahmen hinaus plant die Bundesregierung für die Jahre 2021 und 2022 weitere Steuerentlastungen im Gesamtumfang von 3,5 Milliarden: Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern (über den Steuertarif) und Vereinfachungen im Steuerrecht sowie "eine Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes zur Sicherung und dem Ausbau von Arbeitsplätzen", wie es wörtlich in dem Papier heißt.

Die konkrete Ausgestaltung dieser Entlastungsmaßnahmen wird in den kommenden Wochen und Monaten erfolgen.

Das Entlastungsvolumen soll durch Ausgabendisziplin, einen strengen Budgetvollzug und zusätzliche Einsparungen in der Verwaltung erreicht werden, heißt es im Finanzministerium. Denn das Ziel von Finanzminister Hartwig Löger lautet, trotz Steuersenkungen einen Überschuss des Bundesbudgets auch für die Jahre 2020 bis 2022 zu gewährleisten.