Politik/Inland

Kindesmissbrauch: Ab jetzt gelten doppelt so hohe Strafen

Mit 1. Dezember tritt die Reform des Sexualstrafrechts in Kraft, die doppelt bis dreifach so hohe Strafen für die "Darstellung von Kindesmissbrauch" vorsieht. Zudem wird eine Lücke beim Berufs- und Tätigkeitsverbot für Missbrauchstäter geschlossen. 

Das verkündet Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) am Donnerstag via Aussendung - und kündigt gleich ein weiteres Projekt an: 2024 richtet das Bundeskanzleramt mit der Plattform saferinternet.at eine eigene Kinderschutz-Fachstelle gegen sexuelle Gewalt in der digitalen Welt ein, so Plakolm.  

Causa Teichtmeister

Die Gesetzesverschärfung war eine Reaktion der türkis-grünen Regierung auf die Causa Teichtmeister, die im Februar bekannt geworden war. Im September wurde Burgschauspieler Florian Teichtmeister dann wegen des Besitzes von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. 

➤ Nachzulesen hier: Teichtmeisters letzter Vorhang ist gefallen

Künftig sollen die Strafen deutlich höher ausfallen. Die drei wichtigsten Neuerungen im Überblick: 

  • Beim Besitz von „dargestelltem Kindesmissbrauch“ drohen mit Inkrafttreten des Gesetzes ab 1. Dezember statt einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft. Wenn es sich um Material mit unmündigen Minderjährigen (bis 14 Jahre) handelt, sogar bis zu drei Jahre Haft. Die Herstellung oder das Anbieten einer „Vielzahl“ (mehr als 30 Bilder oder Videos) zum Zweck der Verbreitung wird mit bis zu zehn Jahren Haft sanktioniert. 
     
  • Über Missbrauchstäter ein Berufsverbot im Kinder- und Jugendbereich verhängt wird - unabhängig davon, ob sie zum Tatzeitpunkt bereits in dem Bereich beschäftigt waren. 
     
  • Der Begriff "pornografische Darstellung" wird gestrichen und durch die Bezeichnung "bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen" ersetzt. 

Kinderschutzpaket: Strafen "in Relation zum Leid"

Fachstelle gegen sexuelle Gewalt

"Wir geben mit dieser Gesetzesänderung der Justiz die notwendigen Mittel in die Hand, entsprechend hart gegen Missbrauchstäter vorzugehen", sagt Jugendstaatssekretärin Plakolm. Dies werde aber nicht das Ende der Bemühungen sein. 

Aus ihrer Sicht müssten die Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern "im selben Tempo weiter ausgebaut" und die Hilfe für Betroffene "nicht nur budgetär, beispielsweise in der Prozessbegleitung, sondern auch sinnvoll erweitert" werden. Plakolm: "In meinem Bereich geschieht das mit der Kinderschutz-Fachstelle gegen sexuelle Gewalt in der digitalen Welt, die 2024 starten wird."

Mehr als ein Viertel aller Jugendlichen haben schon einmal sexuelle Gewalt oder Belästigung im Internet erlebt. Laut einer Studie von "Rat auf Draht" und dem "SOS Kinderdorf" aus dem Jahr 2018 sind Mädchen drei Mal so häufig betroffen wie Burschen. Und sexuelle Gewalt hat häufig auch einen Online-Bezug. 

Viele Organisationen hatten sich deshalb eine entsprechende Fachstelle gewünscht, erklärt Plakolm. Diese soll den Informationsaustausch fördern und Fortbildungen für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter anbieten. 

Geplant seien etwa Fortbildungen im Online-Bereich, die Vernetzung und Bereitstellung von Inhalten und Fachinformationen sowie die Beantwortung von fachlichen Anfragen und Unterstützung bei der Digitalisierung von Kinderschutzkonzepten. 

Umgesetzt wird  die Fachstelle vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT). Das ÖIAT ist ein gemeinnütziger Verein, der unter anderem die Initiative saferinternet.at umsetzt. Die
Finanzierung erfolgt durch das Bundeskanzleramt (Abteilung Jugendpolitik).