Politik/Inland

Hochwasserschäden: Wie man Geld aus dem Katastrophenfonds bekommt

Wenn Hochwasser die Keller überflutet und Häuser devastiert hat, stellt sich - abgesehen vom emotionalen Leid - die  praktische Frage: Wie kann das alles wieder aufgebaut werden. Und vor allem: Wie kann der Schaden bezahlt oder ersetzt werden? 

Neben privat abgeschlossenen Versicherungen gibt es eine öffentliche Einrichtung, die Hilfsgelder zur Verfügung stellt: der Katastrophenfonds

Wie man als Privatperson oder Unternehmen davon profitieren kann und zu Hilfszahlungen kommt,  lesen Sie hier:

Was ist der Katastrophenfonds?

Der Katastrophenfonds ist ein bundesweit eingerichteter Hilfsfonds, der de facto seit 1951 existiert und aus Steuermitteln (Einkommenssteuer: veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragssteuern und Körperschaftssteuer) finanziert wird. Der Fonds hat zuletzt (2023) rund 439 Millionen Euro ausbezahlt, ein Großteil des Geldes fließt in die Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen. Sinn des Fonds ist zudem, entstandene Schäden abzugelten und die Einsatzgeräte der Feuerwehr zu finanzieren.

Wer kann um eine Hilfe aus dem Katastrophenfonds ansuchen?

Um eine Beihilfe können Unternehmen, Organisationen aber auch Privatpersonen ansuchen, die Opfer einer Naturkatastrophe, also von Hochwasser, Vermurungen, Lawinen, Orkanen, Hagel, etc. geworden sind und  außerordentliche Schäden erlitten haben. 

Während die Schäden von Privatpersonen vielfach anerkannt werden, ist es in manchen Bundesländern  nicht vorgesehen, dass Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen ersetzt werden, wenn diese auch versicherbar gewesen wären (zB Hagel oder Frost bei Obst- oder Weinplantagen).

Welche Voraussetzungen müssen für eine Hilfszahlung gegeben sein?

Die Schäden werden in der Regel anerkannt, wenn ein von einer fachkundigen Person erstellten Gutachten vorliegt, dass den eingetretenen Schaden als Ergebnis der Naturkatastrophe festhält. Wichtig ist: Die Objekte, für die der Schaden angemeldet werden, müssen vor der Naturkatastrophe in einem tadellosen Zustand gewesen sein. Das bedeutet: Alle nötigen Bewilligungen (Wasserrecht, Baubehörde) müssen vorhanden sein. Der Sinn dahinter: Es sollen keine Schäden an ohnehin baufälligen Häusern ersetzt werden.

Wie hoch kann die Beihilfe sein?

Die Höhe der Beihilfen obliegt den einzelnen Bundesländern, variiert deshalb sehr stark von Bundesland zu Bundesland und ist zumeist subsidiär. Das bedeutet: Sie kann für Schäden herangezogen werden, die von Versicherungen nicht abgedeckt werden. In Niederösterreich, das derzeit am stärksten von den Überschwemmungen betroffen ist, beträgt die Beihilfe  bis zu 20 Prozent des Gesamtschadens (Details siehe hier). Und: Beihilfen werden hier nur gewährt, wenn die Gesamtschadenssumme  - abzüglich allfälliger Ansprüche gegenüber Dritten (Versicherung, Schadenersatz, etc.) - mindestens 1.000 Euro beträgt. Besondere Härtefälle sind davon ausgenommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Schaden unverhältnismäßig hoch und die dem gegenüberstehenden Mittel (Einkommen, etc.) besonders gering sind. Auch außerordentliche Belastungen wie schwere Erkrankungen oder Behinderung können berücksichtig werden.

Wo ist der Schaden zu melden? 

Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren bzw. in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die für ihn zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen. Im Ernstfall genügt in vielen Bundesländern zunächst  eine mündliche Meldung des Schadens.

Die Ausgaben aus dem Katastrophenfonds beziffert das Finanzministerium für 2023 wie folgt

  • Schäden Privater: 16,4 Millionen Euro
  • Schäden Länder: 7,3 Millionen Euro
  • Feuerwehren: 73,8 Millionen Euro
  • Schäden Gemeinden: 34,1 Millionen Euro
  • Schäden Bund: 2,5 Millionen Euro
  • Vorbeugungsmaßnahmen: 233,2 Millionen Euro
  • Warn- und Alarmsysteme: 3,6 Millionen Euro
  • Hagelversicherung: 68,0 Millionen Euro
  • Schäden an Landstraßen: 2,0 Millionen Euro

Welche Formulare müssen ausgefüllt werden?

Der Schaden kann in der Regel formlos bei der eigenen Gemeinde gemeldet werden. Es liegt dann an den Gemeindevertretern, die Daten in das so genannte Katstrophenbeihilfeprogramm einzutragen. 

Achtung: Es handelt sich um eine Beihilfe, sprich: Für die Unterstützung der öffentlichen Hand gibt es keinen Rechtsanspruch.

Alle Inhalte anzeigen

Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?

Auch das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden - und hängt zudem vom Schaden ab. 

Als Richtwert gelten zwei bis sechs Monate, die man als Geschädigter Zeit hat, den entstandenen Schaden zu melden, um eine Unterstützung zu bekommen.