Politik/Inland

Treffen im Kanzleramt: Kurz macht bei Sicherungshaft Tempo

Das Thema Sicherungshaft ist – gelinde gesagt – etwas aus dem Ruder gelaufen. Sollen nun nur gefährliche Asylwerber eingesperrt werden oder gleich jeder Mann, der seiner (Ex-)Frau Angst einjagt? Werden hier Menschenrechte mit Füßen getreten?

Kanzler Sebastian Kurz will jetzt Fakten schaffen: Er lädt die zuständigen Regierungsmitglieder aus Justiz- und Innen-Ressort sowie Vizekanzler Heinz-Christian Strache zu einem Gespräch ins Bundeskanzleramt. „Wir wollen zügig einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der rechtlich hält und eine Sicherungshaft ermöglicht“, sagt Kurz – und steckt gleich den Rahmen für die „sehr sensible Gesetzesmaterie“ ab:

Es gehe um Asylwerber, die eine Gefahr darstellen – dazu brauche es aber „konkrete Verdachtsmomente und klar definierte Straftatbestände sowie richterliche Kontrolle, um Willkür zu verhindern“. Der Mordfall Dornbirn (Asylwerber erstach Anfang Februar einen Beamten) dürfe sich nicht wiederholen.

Verschärfungen im Gewaltschutz, wie sie Hans Peter Doskozil diskutieren will, seien im neuen Strafrechtspaket geplant. Aber eine Sicherungshaft für alle sei ein Eingriff in die Menschenrechte – dem erteilt Kurz eine Absage. „Wir wollen eine rechtlich saubere Lösung.“

Das extra zu betonen, fühlten sich nach der Aufregung der vergangenen Tage mehrere Regierungsmitglieder bemüßigt. „Beruhigung!“, rief FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz am Samstag im Ö1-Interview. „Es wird nur eine verfassungskonforme Lösung geben.“ Wie diese in der Praxis aussehen wird, sollte beim Gespräch im Kanzleramt geklärt werden – momentan variieren die Ansichten.

Innenminister Herbert Kickl will den Chef des Bundesamts für Asyl über die Inhaftierung von Asylwerbern entscheiden lassen. Klubchef Rosenkranz meint, es brauche schon noch einen Rechtsschutzbeauftragten. Ein Richter könne auch im Nachhinein konsultiert werden.

„Nur mit Richter“

ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler sprach sich in der ORF-„Pressestunde“ am Sonntag für einen „sehr engen Rechtsschutz“ aus. Die ehemalige Richterin, die nach der EU-Wahl im Mai nach Brüssel wechselt, betont: „Ich bin ganz klar dafür, dass das ein Richter genehmigen muss.“ Der von der FPÖ ins Spiel gebrachte Rechtsschutzbeauftragte solle ein „Plus“ sein. Haft sei einer der intensivsten Eingriffe in die Grundrechte, mahnt die Juristin.

Mit der Sicherungshaft wolle man eine Lücke schließen und eine EU-Richtlinie umsetzen, 20 andere europäische Länder hätten das bereits getan. Die Richtlinie erlaubt, Asylwerber in Haft zu nehmen, wenn sie „eine Gefahr für die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung“ darstellen. Damit seien „vorbestrafte, besonders gewaltbereite Personen“ gemeint, auch Drogen könnten ein Faktor sein, erklärt Edtstadler. „Unterm Strich geht es um den Schutz der Bevölkerung.“

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