Handysicherstellung: Richter und Staatsanwälte protestieren gegen FPÖ-Vorschlag
Durch die Nationalratswahl ist beim Thema Handysicherstellung ein Vakuum entstanden: Die Grünen, die derzeit noch die Justizministerin stellen, schaffen gemeinsam mit ihrem (Noch-)Koalitionspartner, der ÖVP, keine Mehrheit mehr. Für einen Beschluss zur Neuregelung, der bis Jahresende erfolgen muss, müssen Partner gefunden werden.
"Nicht mehr wirksam ermitteln"
Die FPÖ nutzte die Gunst der Stunde und brachte bei der konstituierenden Sitzung des Nationalrats am Donnerstag einen Initiativantrag ein.
Dagegen gehen Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte auf die Barrikaden: Die von den Blauen vorgeschlagene Regelung hätte zur Folge, dass Kriminalitätsbereiche „nicht mehr wirksam ermittelt werden könnten“, warnen sie.
Der Vorschlag sieht vor, dass Datenträger nur noch bei Vorsatzdelikten mit einer Strafandrohung von mehr als einem Jahr Haft beschlagnahmt werden dürfen.
Ermittler könnten dann beispielsweise bei Delikten wie gefährlicher Drohung, Betrug, beharrlicher Verfolgung („Stalking“), Cybermobbing oder Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen („Grooming“) keine Handys oder Computer mehr zur Klärung heranziehen, heißt es in einer Aussendung.
Auch Fahrlässigkeitsdelikte sollen ausgenommen sein. Die Standesvertreter schildern etwa, dass es nach einem Verkehrsunfall nicht mehr möglich wäre, durch Sicherstellung des Handys zu überprüfen, ob der Unfalllenker während der Fahrt sein Handy benutzt hat und dadurch abgelenkt war.
Bei der Streitfrage, wer für die Aufbereitung der Daten zuständig ist, bringt der FPÖ-Entwurf die Richterschaft ins Spiel – das würde laut Standesvertretung aber für massive Verzögerungen sorgen, weil Personal und Ressourcen fehlen. Ihr Appell lautet, den vorliegenden Entwurf nicht zu beschließen.
Aber: Die Zeit drängt. Laut Justizministerium gibt es aktuell „konstruktive Gespräche mit allen Parlamentsparteien“.