Politik/Inland

"Spektakuläre Prozesse dürfen kein Spektakel werden"

Darf man einen Richter „Kröte“ nennen? Warum „darf es nicht interessieren“, ob ein Richter „privat Golf spielt oder Briefmarken sammelt“? Darf ein Richter, der den Angeklagten Mensdorff-Pouilly im Hauptanklagepunkt mangels Beweisen freispricht (Urteil nicht rechtskräftig), diesen in der Urteilsbegründung dennoch aburteilen? Und warum sollen namhafte Juristen nicht öffentlich kommentieren dürfen, ob vier Jahre unbedingt für Ernst Strasser (Urteil nicht rechtskräftig) im Sinne der Generalprävention angemessen sind?

Fragen, auf die der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Friedrich Forsthuber, im KURIER-Interview in seiner Rolle als Obmann der Fachgruppe Strafrecht antwortet.

Gemeinsam mit seiner Pressesprecherin, der Richterin Christina Salzborn, stellt er sich auch der Kritik, warum er seinen Richtern quasi einen „Maulkorb“ umhänge; er erklärt, wie das viel zitierte „neue Richterbild“ zu verstehen sei; warum die Publicity-trächtigen Auftritte von BAWAG-Richterin Bandion-Ortner kontraproduktiv waren; und er gibt einen Ausblick aus Sicht der Richter: „Große Brocken kommen erst.“ Forsthuber erklärt, wie viele Richter am Landesgericht derzeit ausschließlich für bestimmte Korruptions- und Wirtschaftsgroßverfahren abgestellt sind.

KURIER: Herr Präsident, Sie und Ihre Kollegen – diese Woche Georg Olschak im Strasser-Prozess und Stefan Apostol im Mensdorff-Prozess, stehen im Rampenlicht ...

Friedrich Forsthuber: Es geht nicht darum, im Rampenlicht zu stehen.

Das können Sie aber nicht verhindern.

Das ist schon klar. Aber mein Schlagwort lautet: „Spektakuläre Verfahren dürfen nicht zum Spektakel verkommen.“ Wenn man die Berichterstattung anschaut, wird das immer mehr zur Gratwanderung.

Nennen Sie bitte ein Beispiel.

Wenn in der Verhandlung zahlreiche Medienvertreter sitzen, die Live-Ticker ins Internet stellen, erinnert mich das an ein Ländermatch. Oder wenn vor der Verhandlung Angeklagte und Verteidiger interviewt werden: „Mit welchem Gefühl gehen Sie hinein?“, dann wird das abgehandelt wie „Schauplatz Gericht“ und das weckt eine gewisse Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit.

Sie meinen, was das Urteil betrifft?

Nein, sondern welchen Unterhaltungswert ein solches Verfahren haben soll. Plötzlich interessiert die Medien, welches Weltbild ein Richter hat oder welchen Hobbys er nachgeht, ob er Briefmarken sammelt oder Golf spielt, obwohl das überhaupt nicht interessieren darf.

Wieso?

Weil das, was nach außen tritt, eine Entscheidung der Justiz ist. Und dabei ist es für die Sache selbst völlig unerheblich, ob diese Entscheidung der Kollege Apostol, der Kollege Olschak oder die Kollegin Moravec gefällt hat (unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Moravec-Loidolt beginnt am Dienstag der erste Immofinanz-Prozess, siehe auch Seite 12). In der Politik ist es wichtig, nicht nur die Partei, sondern die eigene Person in den Mittelpunkt zu stellen. Man will gewählt werden und hat ein Interesse, als Person wahrgenommen zu werden. Die Justiz darf solche Interessen nicht haben, wenn sie glaubwürdig bleiben will.

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Nehmen wir den ersten Bawag-Prozess: Richterin Bandion-Ortner war medial präsent. Man wusste, welche Operette sie besucht, wie viele Brillen sie hat. Wie hat sich das hier ausgewirkt?

Ich sage es ganz offen: Gerade diese Performance ist bei den Richtern nicht gut angekommen. Das hatte keine Vorbildwirkung. Es ist nicht nötig, dass private Details diskutiert werden, das macht angreifbar.

Kommt das nach außen einem mönchischen Schweigegelübde gleich? Hängen Sie Richtern einen Maulkorb um?

Selbstverständlich wird keinem Richter ein Maulkorb umgehängt. Jeder Richter ist ein mündiger Mensch. Und es ist nicht so, dass ich den Kollegen Äußerungen oder Interviews verbiete, das kann ich gar nicht. Ich empfehle es nur, auch um sich aus der Schusslinie zu nehmen.

Schusslinie? Sind es nicht eher Politiker, die Richter nach unliebsamen Urteilen öffentlich anschwärzen, als Medienberichte? Erst am Freitag musste sich Kärntens Landeshauptmannstellvertreter Kurt Scheuch vor Gericht verantworten, weil er einen Richter öffentlich als „Kröte“ bezeichnet hatte.

Wir sind derzeit mit sehr persönlichen Angriffen konfrontiert. Das reicht von „politisch motiviertes Urteil“ bis zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Ich muss betonen: Es gibt kaum einen Richter, der politisch zuordenbar wäre. Und das ist gut. Ich würde mir sogar wünschen, dass jede parteipolitische Betätigung von Richtern per Verfassung ausgeschlossen ist.

Was sagen Sie den Politikern, die der Justiz dennoch politisches Kalkül unterstellen?

Denen sage ich entschieden: Nein. Sie sollen sich endlich von jenen Denkkategorien entfernen, in denen sie sozialisiert sind. Der gelernte Österreicher glaubt, dass man ein Parteibuch braucht, um Karriere zu machen. Das stimmt für Richter nicht.

Vor genau drei Jahren wurden Sie Präsident des Straflandesgerichts, mit 46 der Jüngste in der Geschichte des Hauses. Wie haben Sie Karriere gemacht?

Ich kann Ihnen versichern, dass ich nie irgendeiner Partei nahegestanden bin. Und wenn es den Titel Präsident nicht gäbe und ich gleich viel Geld bekäme wie alle anderen hier, würde ich das Amt mit ebensolcher Freude ausüben. Ich war 14 Jahre in der Justizverwaltung, nicht weil ich Karriere machen wollte, sondern weil es mir wichtig ist, etwas in der Strafjustiz zu bewegen.

Sind Richter die letzten Idealisten?

Das ist eines jener Klischees, die uns anhaften. Was würden Sie antworten auf die Frage, warum jemand in Österreich Richter wird? Und seien Sie ruhig klischeehaft!

Gerechtigkeitsfanatiker, Weltverbesserer?

Klassische Klischees. Aber ich bin Ihnen dankbar, dass Sie wenigstens ein Klischee nicht bedient haben, das wir uns leider sogar vom Bundeskanzleramt sagen lassen müssen: „Richter wird man wegen der freien Dienstzeiteinteilung.“

In welchem Zusammenhang bringt das Bundeskanzleramt das ins Spiel?

Wenn wir etwa berechtigt auf steigende Herausforderungen hinweisen und Ressourcen – auch bei den Kanzleien – einfordern.

Sie haben bei Ihrer Amtseinführung gesagt, die Justiz werde ausgehöhlt. Hat sich die Lage gebessert?

In Teilbereichen ja. Wir sind hier personell von 68 auf 69 Richter aufgestockt worden, es sollen demnächst 71 sein. Wir bräuchten 80, aber es ist ein erster Schritt. Wir haben zehn Richter, die speziell für den Wirtschaftsbereich geschult sind und weitere sechs Kollegen, die für den Haft- und Rechtsschutzbereich ausgebildet sind. Wir haben extrem viele Wirtschaftsgroßverfahren, große Brocken kommen noch. Wenn ein Richter so ein Großverfahren leitet, ist er gesperrt für den Neuanfall anderer Materien.

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Wie viele Richter betrifft das?

Derzeit sind es fünf: In Ermittlungsverfahren sind zwei Kolleginnen gebunden, für die Meinl-Causa und für den BUWOG-Komplex. In Hauptverhandlungen haben wir gebunden: den Kollegen Tolstiuk mit den Telekom-Verfahren, die Kollegin Moravec für Immofinanz und den Kollegen Kreuter, der auch große Wirtschaftsverfahren leitet. Marion Zöllner, die jetzt mit YLine betraut wurde, wird dann zu sperren sein, wenn das Oberlandesgericht über die Einsprüche entschieden hat. Und es sind noch einige Anklagen wegen spektakulärer Großverfahren in Erwartung.

Rechnen Sie mit dem Grasser-Prozess?

Das wird sich zeigen.

Kann die diese Woche häufig zitierte Generalprävention helfen, ein neues Bewusstsein im Staat zu schaffen?

Wir können nicht für Moral und Ethik im Staat sorgen, das ist nicht Aufgabe der Justiz. Strafrecht wird oft als gesellschaftspolitisches Allheilmittel verkannt und das weckt unerfüllbare Erwartungen. Auch die Generalprävention kann nicht alle Straftaten verhindern, sie ist aber ein Steuerungsmechanismus. Und sie ist vom Gesetzgeber im Strafgesetzbuch vorgeschrieben.

Das heißt, wenn kritisiert wird, an Ex-Politikern wie Josef Martinz oder Ernst Strasser sei bloß „ein Exempel statuiert“ worden, ist das Unsinn?

Der generalpräventive Aspekt ist im Urteil jedenfalls zu berücksichtigen. Und wir hoffen, dass dadurch ein Umdenken erfolgt.

Richter Olschak betonte am Montag in seiner Urteilsverkündung: „Wenn die Korruption ganz oben beginnt, besteht für die Justiz Handlungsbedarf.“ Hinterher diskutierten Fachleute, ob das Urteil zu hart ausgefallen sei.

Was mich stört, ist die Tendenz, sobald so ein Urteil gefällt wurde, alle möglichen Experten in Fernsehstudios und an runde Tische zu bitten, die weder im Verhandlungssaal, noch bei der Urteilsverkündung anwesend waren, und die auch keine schriftliche Ausfertigung kennen können. Die beziehen ihre Informationen aus den Medien, natürlich in verkürzter Form, und kommentieren dann das Urteil. Das ist etwa so, als würden nach einem Ländermatch DeutschlandÖsterreich, das 3:0 für Deutschland ausgeht, Trainer, die das Spiel nicht gesehen haben und nur einen Zeitungsbericht kennen, im Fernsehstudio diskutieren, ob das Ergebnis zu hoch ausgefallen ist. Absurd.

Man hört oft das Schlagwort von der „neuen Richtergeneration“, die ohne Ansicht der Person, bis hin zu ehemaligen Ministern, ihre Urteile fällt.

Das war früher auch so. Aber es ist insofern eine neue Generation, als sie sich neuen Herausforderungen stellen muss, sowohl was die Art der Kriminalität und die technischen Möglichkeiten, als auch, was die Verfahren betrifft. Es ist in Österreich extrem viel hochgekommen. Die Belastung von Richtern und Kanzleien ist so hoch wie nie.

Nach der „Moralpredigt“, die Richter Apostol dem Angeklagten Mensdorff gehalten hat, gab es auch Kritik: Der Richter dürfe, wenn er freispricht, nicht in der Urteilsverkündung eine implizite Schuldzuweisung vornehmen, indem er sagt: „Das stinkt.“ Darf er?

An der Stelle gilt: Es steht mir nicht zu, über Kollegen zu urteilen. Ich würde niemals einen Richter, noch dazu wenn ich das Urteil nicht persönlich gehört habe, kritisieren.

Sind Richter unfehlbar?

Überhaupt nicht. Wir können nur nach bestem Wissen und Gewissen urteilen. Aber auch wir sind in unserer Entscheidungsfindung begrenzt, weil wir Menschen sind.

KURIER.at/inlandMehr über die Verfahren und Urteile gegen Martinz, Strasser und Mensdorff-Pouilly finden Sie online.

Schon im Vorfeld des sogenannten „Lobbygate-Prozesses“ hieß es, Ernst Strasser müsse sich auf einen strengen Richter gefasst machen: Georg Olschak hatte Ex-ÖOC-Generalsekretär Jungwirth im Sommer 2012 zu fünf Jahren Haft wegen Untreue (nicht rechtskräftig) verurteilt. Gestolpert ist Strasser dann aber doch über die Beweislage und seine „Geheimdienst“-Verteidigungsversion. Urteil des Schöffensenats: vier Jahre unbedingt (nicht rechtskräftig).

Im sogenannten „Geldwäsche-Prozess“ wurde Alfons Mensdorff-Pouilly am Donnerstag vom Hauptvorwurf mangels Beweisen freigesprochen (Staatsanwalt Radasztics hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet). Dem Waffenlobbyisten hatten bis zu fünf Jahre Haft gedroht. Am Ende musste er zwei Monate bedingt (Beweismittelfälschung) hinnehmen sowie eine barsche Zurechtweisung durch den Richter im Rahmen der Urteilsverkündung.

Eineinhalb Stunden dauerte im Oktober die Urteilsverkündung des Kärntner Richters Manfred Herrnhofer im „Birnbacher-Prozess“ rund um den Verkauf der Landesanteile der Hypo Alpe-Adria. Urteil des Schöffensenats: Fünfeinhalb Jahre Haft für Kärntens Ex-ÖVP-Chef Martinz; drei , bzw. zwei Jahre unbedingt für die Ex-Vorstände der Landesholding (alle Urteile nicht rechtskräftig). Das Urteil gilt als richtungsweisend für Korruptionsfälle.

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