Scheuch: Entschuldigung und Geldbuße

Scheuch: Entschuldigung und Geldbuße
Das Verfahren um den „Kröten“-Sagers endet mit einer Diversion – Kurt Scheuch muss sich öffentlich entschuldigen und 6600 Euro Strafe zahlen.

„Was ist denn jetzt eine Kröte für Sie?“, will der Richter wissen. Kurt Scheuch überlegt und hält das für eine schwierige Frage. „Ich hab’ das sicherlich nicht nett gemeint.“

„Kröte“ und „wild gewordener Rambo-Richter“. Diese Bezeichnungen für den Klagenfurter Richter Christian Liebhauser-Karl bringen dem Kärntner FPK-Chef und Vizelandeshauptmann selbst vor Gericht, Beleidigung ist angeklagt. Aber das sei nicht strafbar, glaubt Scheuchs Verteidiger: Sein Mandant sei „entrüstet“ gewesen, das sei ein Entschuldigungsgrund.

Rückblende zum 2. August 2011. Kurts Bruder Uwe, damals FPK-Chef und Vizelandeshauptmann, wurde von Richter Liebhauser-Karl zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt (das Urteil wurde später aufgehoben, Anm.) Abends fand eine von der FPK organisierte „Solidaritätskundgebung“ für Uwe Scheuch statt. „Ich war echt paralysiert von dem Urteil, handlungsunfähig. A Wahnsinn, bis heute, ein böser Traum“, gibt Kurt Scheuch dem Leobner Bezirksrichter Harald Stellwag Einblicke in seinen Gemütszustand. Die Besucher der Veranstaltung hätten „meine Emotionen potenziert. Da hab’ ich in einer Wortmeldung ausgedrückt, wie ich mich fühle.“ Aber „Kröte“ sei für diese Stimmung noch das Harmloseste gewesen, das ihm einfallen hätte können. Auch nach dessen Krokodil fragte ihn der Richter – allerdings in einer kurzen Prozesspause.

Die Stimmung im Saal sei tatsächlich aufgeheizt gewesen, bestätigt auch der einzige geladene Zeuge, ein Journalist aus Wien. „Wenn da der Richter im Saal gewesen wäre, weiß ich nicht, was mit ihm passiert wäre.“

Der Leobner Bezirksrichter Stellwag drängt Scheuch, sich zu entschuldigen. Das sei ja nicht zu viel verlangt, denn die „Grenzen der Entrüstungsbeleidigung sind überschritten worden“. Nur mit Entschuldigung wäre eine Diversion, eine außergerichtliche Einigung, drin. „Keiner erwartet, dass Sie mit einem Strauß Rosen hingehen. Mein Angebot: 6500 Euro samt 100 Euro Kosten.“

Schriftliche Erklärung

Scheuch zögert. Zwei Mal wird unterbrochen, damit er sich mit seinem Anwalt beraten kann. Scheuch bietet danach eine schriftliche Erklärung an Liebhauser-Karl an. „Ich übernehme die Verantwortung und sehe ein, dass das falsch war.“

14 Tage hat er Zeit, das Schreiben zu verfassen und die Geldbuße zu zahlen, danach wird das Verfahren eingestellt.

Vor dem Saal belehrt Scheuch, wieder ganz Politiker, die Journalisten, doch „ordentliche Fragen“ zu stellen und keine „Hätti-Wari-Fragen“. Sich vor laufenden Fernsehkameras bei Liebhauser-Karl entschuldigen will er nicht. „Ich werde tun, was wir ausgemacht haben. Die Causa ist abgeschlossen.“

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