Details zur Steuerreform: Warum die Steuern schon ab Jänner sinken
Von Michael Hammerl
Die türkis-grüne Bundesregierung hat am Mittwoch das fertige Gesetz zur Steuerreform präsentiert. Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf gab es noch größere Änderungen. Zudem soll eine Einmalzahlung Geringverdiener wegen der Teuerung zusätzlich entlasten. Ein Überblick:
Einmalzahlung
Sie ist nicht Teil der Steuerreform, wurde aber zeitgleich präsentiert. Bis März 2022 erhalten rund 750.000 Menschen in Österreich eine Einmalzahlung von je 150 Euro. Anspruch haben: Arbeitslose, Mindestsicherungsbezieher, Pensionisten mit Ausgleichszulage, Studienbeihilfe-Bezieher und Mobilitätsstipendiaten. Kostenpunkt: 100 Millionen Euro. Zu wenig, befindet die SPÖ. Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker spricht hingegen von „populistischen Almosen“.
Senkung der Lohnsteuer
Ursprünglich sollte mit Juli 2022 die zweite Tarifstufe – gilt für Jahreseinkommen zwischen 18.000 und 31.000 Euro – von 35 auf 30 Prozent gesenkt werden. Ab Juli 2023 war eine Senkung der dritten Tarifstufe – Einkommen zwischen 31.000 und 60.000 Euro – von 42 auf 40 Prozent vorgesehen. Unternehmern stieß das sauer auf: Steuersenkungen mitten im Jahr sind bei der Personalverrechnung kaum praktikabel. Die Lösung: Für die Senkung der zweiten Tarifstufe rechnet der Unternehmer 2022 mit einem Mischsatz von 32,5 Prozent durch, die vollen 30 Prozent gelten ab 2023. Für die dritte Tarifstufe gelten 2023 41 Prozent, ab 2024 die vollen 40 Prozent. Am Lohnzettel sieht man erste Entlastungen bereits am 1. Jänner 2022. Die Senkung gilt aber eben zur Hälfte über das gesamte Jahr, als zur Gänze über ein halbes Jahr.
SV-Bonus ab 2021
Einkommen unter 18.000 Euro profitieren nicht von der Senkung der Tarifstufen. Aus diesem Grund wollte die Bundesregierung für geringe Einkommen die Krankenversicherungsbeiträge senken. Zum Unmut der Sozialpartner, die Bedenken ob der technischem Umsetzung hatten. Die Regierung ist eingelenkt und erhöht stattdessen den Verkehrsabsetzbetrag für niedrige und mittlere Einkommen. Der bestehende Sozialversicherungs-Bonus steigt dadurch von bisher 400 auf maximal 650 Euro pro Jahr. Die vollen zusätzlichen 250 Euro erhalten Einkommen bis 16.000 Euro. Ab dann sinkt der SV-Bonus mit steigendem Einkommen. Wer über 24.500 Euro verdient, profitiert nicht mehr. Parallel dazu wird auch der Absetzbetrag für Pensionisten auf maximal 1.214 statt 964 Euro angehoben. Diese Entlastungen werden rückwirkend ab 2021 eingeführt.
Kindermehrbetrag
Um geringverdienende Eltern zu entlasten, wird der Kindermehrbetrag von 250 auf 450 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Neu: Auf diesen Betrag hat auch Anspruch, wer bereits ganzjährig Kinderbetreuungsgeld oder Pflegekarenzgeld bezieht.