Prozess um Covid-Zertifikate: Geldstrafe für FPÖ-General Hafenecker
Der Prozess um gefälschte Covid-Testzertifikate am Bezirksgericht Purkersdorf (Bezirk St. Pölten) endete am Dienstag mit Geldstrafen zwei Angeklagte - FPÖ Generalsekretär Christian Hafenecker und der frühere FPÖ-Abgeordnete Hans-Jörg Jenewein. Sie erhielten jeweils Geldstrafen von 5.100 bzw. 2.000 Euro. Drei Mitangeklagte, darunter Hafeneckers Ehefrau, wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Jenewein muss wegen Datenfälschung 100 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen, Hafenecker als Bestimmungstäter 30 Tagessätze zu je 170 Euro. Zu einem Teil der Anklagepunkte erfolgten Freisprüche. Er habe "nicht den leisesten Zweifel" daran, dass Hafenecker den Parlamentsmitarbeiter bestimmt habe, die gefälschten Testzertifikate bei Jenewein zu bestellen, sagte der Richter. Die anderen Beschuldigten wurden freigesprochen, weil eine Bestimmungstäterschaft nicht nachzuweisen war.
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger von Jenewein erbat Bedenkzeit, der Rechtsanwalt von Hafenecker meldete Berufung an.
Die Angeklagten selbst waren nicht zu dem Gerichtstermin erschienen.
Motiv: Fußball schauen
Beschuldigt waren neben Hafenecker u. a. auch seine Ehefrau und ein Freund der Familie, der für die FPÖ als Gemeinderat tätig ist. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft Wien von Jenewein gefälschte Corona-Testzertifikate erhalten haben, um bei einem Fußball-EM-Spiel am 23. Juni 2021 in Budapest zuzuschauen. Hafenecker soll kurzfristig Tickets für das Match erhalten haben.
Die drei Personen hatten sich testen lassen, die Resultate standen aber noch aus, sagte der Vertreter der Anklagebehörde: "Es gab richtige Testergebnisse, die waren alle negativ, nichtsdestotrotz wurden trotzdem Testzertifikate gefälscht.
Es gebe „keinen Beweis für Bestimmung oder Beitrag“, erklärte Christoph Völk, der Rechtsanwalt der drei Angeklagten. Er forderte - ebenso wie Niki Haas, der Verteidiger des Fünfbeschuldigten, - einen Freispruch.
Jenewein wollte eine Diversion
Jenewein bekannte sich laut seinem Verteidiger Christoph Rother zu allen 20 Verfälschungen von Mai bis August 2021 schuldig. Der ehemalige Politiker soll Zertifikate teilweise für sich und teilweise für andere am Computer verändert haben, u.a. in Bezug auf Zeitpunkt und Personendaten. „In seinem Repertoire waren verfälschte Antigen- und PCR-Tests“, sagte der Staatsanwalt. Hinweise, dass Jenewein dafür Geld erhalten habe, gebe es nicht.
Der Verteidiger von Jenewein berichtete, sein Mandant habe Fälschungen erstellt, um - trotz regelmäßiger Tests - bei Krankenhausbesuchen seiner inzwischen verstorbenen Frau immer ein gültiges Zertifikat vorweisen zu können. Im Bekanntenkreis habe er darüber gesprochen. Die Fälschungen seien „unüberlegt“ gewesen, Jenewein bedauere dies sehr, sagte der Verteidiger. An konkrete Bestellungen erinnere sich sein Mandant nicht. Rother ersuchte um eine Diversion. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch einen Fund auf dem Handy des früheren Politikers.
Hafenecker wollte keine Bilder vor Gericht
Für Verwunderung sorgte die Abwesenheit der Angeklagten. Bei Verfahren vor einem Bezirksgericht müssen sie aber nicht persönlich erscheinen und können sich durch einen Verteidiger vertreten lassen, erläuterte der Richter. Der Rechtsanwalt von Hafenecker verwies in seinem Eröffnungsvortrag auf die "Macht der Bilder in einem Superwahljahr". Deshalb hätten seine Mandanten ihr Recht wahrgenommen, nicht persönlich zu erscheinen.
"Zur Wahrheitsfindung tragen Bilder nicht bei", meinte der Jurist, "hier geht es nicht um einen politischen Prozess". Jenewein nehme aufgrund eines seit längerem gebuchten Urlaubs nicht an der Verhandlung teil, sagte sein Verteidiger.
FPÖ sieht sich als Opfer
„Dieses Urteil ist der Versuch der politischen Gegner, uns Freiheitliche mundtot zu machen. Das lassen wir uns aber nicht bieten“, kommentierte FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz den Prozessausgang „Dieser ganze Prozess war einzig und allein auf Indizien aufgebaut. Indizien, die von der tiefschwarzen AG Fama besorgt wurden."
„Es ist eine Haltung, die wir von der FPÖ nur zu gut kennen: Die Regeln gelten nur für die anderen“, kommentiert ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker das Urteil.