Corona-Regeln im Überblick: Was gilt nun eigentlich ab wann?
Der gestrige Feiertag brachte einmal mehr die Ankündigung neuer Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus - und speziell der Omikron-Variante. Doch was gilt nun ab wann? Haben Sie schon den Überblick verloren? Der KURIER hat die wichtigsten Termine und Regelungen aufgelistet.
Akutell gilt: Der Lockdown für Ungeimpfte bleibt auf unbestimmte Zeit aufrecht. In allen geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Vorgeschrieben ist derzeit auch eine Sperrstunde um 22.00 Uhr sowie verschärfte Einreisebedingungen aus Virusvariantengebieten. Besondere Regeln gelten auch für Veranstaltungen. Diese hängen von der Zahl der Veranstaltungsbesucher ab.
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Seit 3. Jänner gilt nicht mehr als geimpft, wer nur eine Dosis des Impfstoffes von Johnson&Johnson erhalten hat. Damit betroffene Personen einen gültigen Impfnachweis erhalten, bedarf es einer weiteren Impfung frühestens 28 Tage nach der ersten Impfung.
Ab 8. Jänner gilt eine neue Definition von Kontaktpersonen. Als Hochrisikokontakt gilt, wer sich mit einer infizierten Person länger als 15 Minuten mit weniger als zwei Metern Abstand aufgehalten hat. Diese Personen müssen in Quarantäne, können sich aber ab dem 5. Tag mittels PCR-Test „freitesten“. Mitglieder der kritischen Infrastruktur dürfen mit täglichem Test und FFP2-Maske weiterhin arbeiten.
Wer dreimal geimpft ist, ist von der Definition als Kontaktperson ausgenommen, bei fünf bis elfjährigen reichen auch zwei Stiche, um nicht als Kontaktpersonen zu gelten. Auch wenn durchgehend FFP2-Masken getragen wurden, gilt man ab 8.1. nicht mehr als Kontaktperson. F
Am 10. Jänner endet die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf zur Impfpflicht.
Ab 11. Jänner wird eine 2G-Kontrollpflicht im Handel geben. An "Interaktionspunkten", also etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen an der Kassa muss verpflichtet kontrolliert werden. Ausgenommen davon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte.
Ebenfalls ab 11. Jänner gilt eine FFP2-Maskenpflicht Outdoor, wenn keine zwei Meter Abstand eingehalten werden können.
Ab 17. Jänner verändert sich das Testregime in den Schulen. Die Schüler und Schülerinnen werden weiterhin dreimal pro Woche getestet, statt bisher einmal dann aber zweimal mittels PCR.
Am 21. Jänner soll der Nationalrat die Impfpflicht beschließen. Sollte es hier nicht noch zu einer Änderung kommen, wäre der erste „Impf-Stichtag“ der 15. März. Wer dann nicht geimpft ist, soll gestraft werden.
Mit 1. Februar gibt es eine Änderung beim Grünen Pass. Als Geimpft gilt man dann nur mehr sechs Monate lang nach dem zweiten Sticht, statt bisher neun Monate.
Ab 3. Februar wird es möglich sein, bei groben Vergehen gegen COVID-Maßnahmen temporäre Betretungsverbote – darunter fällt etwa die Schließungen von Geschäften - zu verhängen. Vorgesehen ist auch Erhöhung der Strafen ab 3. Februar. Die angedachte Höhe der Strafen ist aber noch nicht bekannt.