Budget, Pensionen, Hass im Netz: Pannen häufen sich
Von Daniela Kittner
Um einen Formalfehler bei einem vergangenen Freitag gefassten Gesetzesbeschluss zu beheben, tritt der Nationalrat am Montag, den 21. Dezember zu einer Sondersitzung zusammen. Die Abgeordneten hatten einhellig beschlossen, auch bei der Erhöhung von Sonderpensionen im kommenden Jahr einen Deckel von 35 € einzuziehen. Allerdings wurde bei der Einbringung des entsprechenden Abänderungsantrags im Plenum verabsäumt, das Inkrafttretensdatum dieser Bestimmung als Verfassungsbestimmung auszuweisen.
Einstimmiger Einspruch
Aus diesem Grund hat der Bundesrat einstimmig ein Veto eingelegt und das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 zurück an den Nationalrat geschickt. Neben den Bestimmungen für Sonderpensionen enthält die Sammelnovelle unter anderem auch Erleichterungen für Unternehmen bei der Rückzahlung gestundeter Sozialversicherungsbeiträge und Vorkehrungen für kostenlose COVID-19-Impfungen durch Haus- und FachärztInnen.
21. und 22. Dezember Sitzungen
Konkret vereinbart wurde zwischen den Fraktionen, am Montag für 10.00 Uhr eine erste Plenarsitzung einzuberufen und den Einspruch des Bundesrats danach dem Sozialausschuss zuzuweisen. Dieser wird um 11.00 Uhr zusammentreten. In einer weiteren Plenarsitzung um 12.30 Uhr wollen die Abgeordneten dann den korrigierten Gesetzentwurf verabschieden. Auch weitere Vorlagen aus dem Sozialausschuss könnten auf die Tagesordnung kommen. Die Plenarsitzung des Bundesrats findet am Dienstag, dem 22. Dezember, um 14.00 Uhr statt.
Panne auch beim Budgetgesetz
Kürzlich muss das Budgetrahmengesetz wegen einer Panne ein zweites Mal beschlossen werden. Ein Abänderungsantrag war nicht genügend unterstützt gewesen, der Nationalrat musste zu einer Sondersitzung zusammentreten, um das Gesetz nochmals rechtsgültig zu beschließen. Damals hatte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka den Fehler auf sich genommen. Er habe "nicht bemerkt", dass nicht genügend Unterschriften auf dem Antrag waren.
Verantwortlich für koalitionäre Anträge sind grundsätzlich die Klubobleute August Wöginger und Sigrid Maurer.
In der Sitzung des Bundesrats am Donnerstagabend warf die Opposition der Regierung vor, dass sich Fehler häuften.
Gesetz gegen Hass im Netz EU-rechtswidrig
Am Donnerstag wurde auch bekannt, dass das Gesetz gegen Hass im Netz über weite Strecken unwirksam ist, weil es gegen EU-Recht verstößt. Demnach müssen Facebook, Twitter & Co auf die Vorgaben des österreichischen Gesetzgebers nicht reagieren, weil sie hierzulande keinen Firmensitz haben. Wirksam gegen Hass im Netz kann nur die EU als Ganzes vorgehen, was auch geplant ist.
Laut APA soll bei der Sondersitzung auch eine Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker beschlossen werden. Der Rechnungshof hatte zuletzt den Anpassungsfaktor festgelegt, die FPÖ hatte jedoch heftig gegen eine Erhöhung der Politikerbezüge protestiert. Nun wird sie offenbar ausgesetzt.